Deutsche Fernsehlotterie zieht Bilanz: Glücksspielstaatsvertrag gefährdet Soziallotterien
Geschrieben am 29-01-2014 |
Hamburg (ots) - Sinkende Losverkäufe durch Einschränkungen bei
Vertrieb und Werbung / Soziale Einrichtungen erhalten immer weniger
Geld / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten des neuen
Glücksspielstaatsvertrages zieht die Deutsche Fernsehlotterie eine
ernüchternde Bilanz. "Wir sehen erhebliche Mängel in der Umsetzung
des bundesweit vorgegebenen Rahmens", so Geschäftsführer Christian
Kipper. Die Erlöse, die aus den Losverkäufen 2013 für karitative
Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten, sind gegenüber den
Vorjahren deutlich gesunken: von 73,6 Mio. Euro 2008 auf 51,7 Mio.
Euro 2013. Die Ursache sieht die Deutsche Fernsehlotterie in den
unverhältnismäßig hohen gesetzlichen Auflagen bei der Werbung und dem
Vertrieb ihrer Lose. Die Deutsche Fernsehlotterie hat deshalb Klage
vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um eine Erleichterung der
Wettbewerbsbedingungen für die Soziallotterien zu erreichen.
2008 trat der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, vor einem
guten Jahr wurde er abgelöst durch einen neuen
Glücksspielstaatsvertrag. Das Ziel der Politik: Das
Glücksspielangebot in Deutschland auf legale Angebote zu kanalisieren
und die Glücksspielsucht zu bekämpfen. "Mit dem neuen
Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber eigentlich sinnvolle
Möglichkeiten geschaffen, den ungefährlichen Soziallotterien wie der
Deutschen Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch die Werbung und den
Vertrieb ihrer Lose zu erleichtern", so Christian Kipper. "In der
Praxis ist allerdings das genaue Gegenteil der Fall: Die
Verwaltungsebene konterkariert die vorgesehen Möglichkeiten durch
sehr restriktive Vorgaben. Insbesondere die Einschränkungen im
Vertrieb und die Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag
schaden uns und damit dem guten Zweck unserer Veranstaltung
nachhaltig." So ist der Soziallotterie beispielsweise untersagt,
Kommunikationswege wie Mobiltelefone oder E-Mail zu nutzen.
Der Vertrieb der Lose gestaltet sich immer schwieriger. "Unsere
Lose liegen traditionell in Banken, Sparkassen und Postfilialen aus",
so Kipper. "Deren Zulauf sinkt durch Online-Banking und
Filialschließungen jedoch stetig. Ein eigenes Vertriebsnetz haben wir
nicht. Alle Anträge, unsere Lose zum Beispiel über Bankenterminals
oder Handelsketten vertreiben zu dürfen, wurden bisher abgelehnt."
Der Losverkauf über das Internet gestaltet sich ebenfalls
schwierig. "Das Internet ist längst Partner des täglichen Lebens,
Menschen kaufen dort alles Mögliche ein. Nirgends aber sind die
Hürden so hoch wie beim Kauf eines Loses unserer Soziallotterie", so
Kipper. Hat ein Kaufinteressent alle notwendigen Daten für den Kauf
eines Loses übermittelt, so ist die Fernsehlotterie verpflichtet, ihm
zusätzlich hierzu per "Einschreiben eigenhändig" einen Code zukommen
zu lassen, mit dem er den Bestellprozess abschließen kann. "Würde
sich der Kaufinteressent beispielsweise für ein Jahres-Los zu 45 Euro
interessieren, muss die Fernsehlotterie davon bereits 4,30 Euro für
ein Einschreiben bezahlen - ohne, dass ein Kaufabschluss sicher ist",
klagt Kipper. "Kosten und Aufwand stehen hier in keinem Verhältnis
zum Lospreis." Außerdem sei das Risiko groß, dass viele Kunden den
Bestellprozess vorzeitig abbrechen, weil ihnen der Aufwand zu hoch
ist.
"Im Ergebnis steht unsere Soziallotterie schlechter da als vor dem
neuen Glücksspielstaatsvertag - obwohl der Gesetzgeber eigentlich das
Gegenteil bewirken wollte", so Kipper.
"Wenn sich an der Situation nichts ändert, sehe ich die Zukunft
der Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der
'Aktion Mensch' dramatisch gefährdet", so Kipper weiter. "Das wäre
umso unverständlicher, als dass von den Soziallotterien keine Gefahr
ausgeht. In den fast 60 Jahren, in denen sie veranstaltet werden, ist
kein Fall von Spielsucht aufgetreten."
Leiden müssen unter der derzeitigen Situation vor allem soziale
Projekte und Einrichtungen: Bevor 2008 der 1.
Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, konnte die Deutsche
Fernsehlotterie noch 73,6 Millionen Euro an den guten Zweck abführen,
2013 waren es nur noch 51,7 Millionen - ein Rückgang um fast ein
Drittel.
Mindestens 30% der Einnahmen aus dem Losverkauf der
Fernsehlotterie fließen über die Stiftung Deutsches Hilfswerk direkt
in soziale Projekte und Einrichtungen in ganz Deutschland. Im Jahr
2013 unterstützte die älteste Soziallotterie Deutschlands 272
gemeinnützige Projekte zugunsten hilfebedürftiger Kinder, Senioren
sowie kranker und behinderter Menschen mit rund 51,7 Millionen Euro.
Die Deutsche Fernsehlotterie erzielte von 1956 bis heute einen
karitativen Zweckertrag von rund 1,65 Mrd. Euro und konnte damit über
7.000 Hilfsprojekte fördern.
Pressekontakt:
Deutsche Fernsehlotterie
Michael Pahl
Pressesprecher
Tel.: 040/414104-38
E-Mail: m.pahl@fernsehlotterie.de
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