Rheinische Post: Bundestags-Gutachten: Altersgrenze für Jüngere beim Mindestlohn zulässig
Geschrieben am 01-02-2014 |
Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung kann jüngere Arbeitnehmer
ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom geplanten Mindestlohn in
Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ausnehmen. Dies würde den Grundsatz der
Gleichbehandlung in der Verfassung nicht verletzen, heißt es in einem
neuen Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, das
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe)
vorliegt. "Eine Ausnahme dieser Gruppe von Arbeitnehmern könnte
durch das Ziel gerechtfertigt werden, falsche Anreize zu vermeiden.
Jugendliche sollten mit der Aussicht auf eine Entlohnung nach
Mindestlohn nicht verleitet werden, auf eine Berufsausbildung zu
verzichten", heißt es in dem Gutachten. Die Wirtschaftspolitiker der
Union fordern die Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren für
Jüngere ohne Berufsabschluss im geplanten Mindestlohn-Gesetz.
"Ausnahmen für Jugendliche bis 25 Jahre sind sehr wohl
verfassungsrechtlich zulässig. Und zwar aus berufsbildungspolitischen
Gründen", sagte der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten
Linnemann. Altersgrenzen für Jüngere beim Mindestlohn sind nach der
Expertise der Bundestags-Juristen in anderen EU-Ländern üblich. So
gebe es in Großbritannien nicht nur für Auszubildende, sondern auch
für jüngere Arbeitnehmer eine Altersgrenze von 21 Jahren. In den
Niederlanden seien die Lohnansprüche Jüngerer gestaffelt: 15-Jährige
hätten Anspruch auf 30 Prozent des Mindestlohns von derzeit 8,57 Euro
in einer 40-Stunden-Woche. 20-Jährige erhielten 61,5 Prozent,
21-Jährige 72,5 und 22-Jährige 85 Prozent. Auch in Frankreich gebe es
Altersgrenzen für bis zu 25-Jährige, wenn sie eine Weiterbildung
absolvieren. Die Bundestags-Juristen verwiesen in ihrer neuen Studie
auf ein früheres Gutachten von Mitte Januar. Darin hatten sie
klargestellt, dass der Mindestlohn aus Gründen der Gleichbehandlung
auch für Rentner und Studenten gelten muss. Sie hatten aber auch
bereits in ihrer früheren Studie darauf hingewiesen, dass Ausnahmen
für jüngere Arbeitnehmer dann verfassungskonform sind, wenn es darum
gehe zu verhindern, dass junge Menschen von einer Berufsausbildung
absehen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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