Lange: Eisenbahnregulierung erneut aufgreifen - Fahrscheinvertrieb prüfen
Geschrieben am 12-02-2014 |
Berlin (ots) - Am heutigen Mittwoch hat sich der Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages mit dem
Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Deutsche Bahn wegen des
Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim
Fahrkartenverkauf befasst. Dazu erklärt der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange:
"Das derzeitige Verfahren gegen die Deutsche Bahn macht einmal
mehr deutlich, dass ein Gesetz zur Eisenbahnregulierung nötig sein
könnte. Ein entsprechendes Gesetz wäre ein effizientes Instrument, um
möglichem Missbrauch entschieden entgegenzuwirken und für
Rechtssicherheit auch bei den Wettbewerbern zu sorgen.
Das Ergebnis der Prüfung durch das Bundeskartellamt wird zeigen,
ob und inwiefern gesetzliche Regelungen im deutschen Recht notwendig
sind, die über den geltenden europäischen Rechtsrahmen hinausgehen.
Außerdem muss die Neufassung des Ersten Eisenbahnpaketes
(EU-Richtlinie) bis Mitte 2015 auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Dieses Gesetzgebungsverfahren werden wir dafür nutzen, auch den
diskriminierungsfreien Zugang zum Fahrscheinvertrieb zu beleuchten.
Eine wirksame Eisenbahnregulierung sorgt für mehr Effizienz und
Transparenz."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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