Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof
Geschrieben am 12-02-2014 |
Stuttgart (ots) - Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom
Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht
begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst
für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen.
Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.
Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr
Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit,
den Ruhestand der Bundestagsabgeordneten abzusichern, auch wenn die
zuvor in keine Kasse einbezahlt haben. Er wird aber immer häufiger
versuchen, sich von Pflegekosten zu befreien. Und denkbar ist noch
ganz anderes. Im Augenblick nimmt der Staat bei vielen
Hartz-IV-Leistungen keinen Rückgriff auf Verwandte in direkter Linie.
Das muss nicht so bleiben.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
511658
weitere Artikel:
- Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Urteil zum Elternunterhalt
Rabenvaters Lohn
WOLFGANG MULKE, BERLIN Bielefeld (ots) - Der Bundesgerichtshof hat eine zunächst schwer
verdauliche Entscheidung getroffen. Erwachsene Kinder müssen für ihre
Rabenväter oder -mütter auch dann die Heimkosten im Alter mittragen,
wenn sie schon vor Jahrzehnten von ihnen verlassen wurden. Da fühlt
man mit dem Kläger, der dies verweigern wollte und jetzt einige
Tausend Euro an das Sozialamt überweisen muss. Dieser Richterspruch
erscheint ungerecht, ist es aber nicht. Der Vater hat sich zwar nicht
so verhalten, wie man es von einem liebenden Familien-oberhaupt mehr...
- Stuttgarter Nachrichten: zu Elternunterhalt: Stuttgart (ots) - "Der Bundesgerichtshof hat ein bemerkenswert
lebensfremdes Urteil gefällt. Ob sich die nachgeordneten Gerichte
daran halten werden, wird man sehen. Manche Familienrichter sind
längst der Auffassung, dass Mütter und Väter, die sich aus der
Solidarität mit ihren Kindern verabschieden, später keine
Unterstützung erwarten können."
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de mehr...
- Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Pflegeunterhalt für Eltern Bielefeld (ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist
nachvollziehbar. Wenn Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern
aufkommen sollen, dann muss Gesetzgeber und Gericht das
innerfamiliäre Verhältnis weitgehend egal sein. Emotionale
Belastungen durch Streit oder Kontaktverweigerung, wie in dem
aktuellen Einzelfall, ändern nichts an der Verantwortung von Eltern
und Kindern füreinander. Auch lässt sich die Zeitspanne, in der sich
hier der Vater von seinem Sohn abgewandt hatte, nicht nach Jahren
staffeln.
Dass Eltern und mehr...
- Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Heimkosten-Urteil - Gerechtigkeit spielt keine Rolle Ravensburg (ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs über die
Finanzierung von Heimkosten ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf das,
was in den kommenden Jahrzehnten auf Deutschland zukommen wird.
Unsere Gesellschaft altert und es wird zu heftigen
Auseinandersetzungen kommen, wer was, wie viel und warum verdient
oder verdient hat. Jeder wird für sein Ansinnen das Wort
Gerechtigkeit in den Mund nehmen, dem Gegenpart jedoch unterstellen,
gerade diese mit Füßen zu treten.
Die Politik macht sich dabei einen schlanken Fuß. In Zeiten mehr...
- Badische Zeitung: Elternunterhalt: Überzeugendes Urteil
Kommentar von Christian Rath Freiburg (ots) - Gerade nach Scheidungen wird oft die alte Familie
abgehakt, vor allem von Vätern. Sollen die Kinder (wenn sie
leistungsfähig sind) dann trotzdem später zahlen müssen? Für
Menschen, die ihnen völlig fremd geworden sind? Die Lösung des BGH
ist überzeugend: Wenn sich Eltern in der Kindheitsphase um ihren
Nachwuchs gekümmert haben, dann haben sie im hohen Alter selbst
Anspruch auf Solidarität - egal, was in den Jahrzehnten dazwischen
passierte. http://mehr.bz/khsts36
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|