Hagen (ots) - Wenn es ein Europa gibt, das als
Wertegemeinschaft zählt, kann es uns nicht egal sein, was ein
Mitgliedsland der EU bei einer Frage auf Leben und Tod entscheidet.
Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für Kinder und
Jugendliche freigegeben. Unter Auflagen zwar, aber auch diese sind
zweifelhaft.
Damit ist ein Rubikon überschritten, denn die
Fragen über den Beginn und das Ende des Lebens sind keine Fragen, die
Verhandlungsmasse eines politischen Kompromisses sein können. Es sind
Fragen prinzipieller Natur, und die Antwort kann aus dem christlichen
Menschenbild nur lauten: Im Zweifel für das Leben, und sei es ein
leidendes Leben.
Nun wird, wer Vater oder Mutter eines
sterbenskranken Kindes ist, alles daran setzen, seinem Kind Leid zu
ersparen. Das moralische Dilemma daraus kann aber nicht aktive
Sterbehilfe lauten. Es muss lauten: Maximale ärztliche Anstrengung,
um dem Kind Schmerzen zu ersparen, auch wenn dies möglicherweise
lebensverkürzend wirkt. Alles andere führt uns auf eine schiefe Bahn,
bei der die Demarkationslinie zwischen Leben und Tod immer mehr in
menschliche Hände verschoben wird. Und dort gehört sie nicht
hin.
Der Mensch, kein Arzt und kein Elternteil, ist Herr
über Leben oder Tod. Damit soll keineswegs den Angehörigen eine
moralische Schuld zugewiesen werden, die schwierigste Entscheidungen
über das Abschalten von lebenserhaltenden Maßnahmen für engste
Verwandte zu treffen haben. Aber ein aktives Eingreifen zur Tötung
eines Menschen ist ein qualitativ anderer Schritt, den kein Arzt,
kein Vater
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Nirgends sonst ist aktive Sterbehilfe mehr...
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Innenausschusses, Thema: Sebastian Edathy
Pressekontakt:
WDR Presse und Information, Annette Metzinger, Tel. 0221-220-7101
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 02150 - 20 65 62 mehr...
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