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Erneuerbare Energien werden systematisch benachteiligt / Greenpeace Energy eG kritisiert verzerrte Preise am Strommarkt

Geschrieben am 18-02-2014

Hamburg (ots) - Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy eG legt bei
der Europäischen Kommission Einspruch gegen den verzerrten Wettbewerb
am Strommarkt ein. Die erneuerbaren Energien werden systematisch
benachteiligt, kritisiert die Energie-Genossenschaft in einer
Stellungnahme zum laufenden Beihilfeverfahren der Europäischen
Kommission. "Strom aus Wind und Sonne muss mit den verzerrten Preisen
von konventionellen Energien wie Atom und Kohle konkurrieren",
erklärt Janne Andresen von Greenpeace Energy.

Kritisch sieht Greenpeace Energy, dass die erneuerbaren Energien
zwar mit einem transparenten Preis in den Wettbewerb starten, die
Preise der konventionellen Energien hingegen nicht alle Gesamtkosten
enthalten. "So lange schmutzige Energieträger wie Braunkohle ihre
Folgekosten durch Umweltschäden und Luftverschmutzung nicht
einpreisen müssen, können sie mit Dumping-Preisen ihre Stellung am
Energiemarkt verteidigen", sagt Janne Andresen.

Aus Sicht von Greenpeace Energy wäre ein funktionierender
Emissionshandel der erste Schritt, die Benachteiligung der
Erneuerbaren aufzuheben. "Für einen fairen Wettbewerb müssen die
Verschmutzungskosten der konventionellen Energien eingepreist werden.
Dafür brauchen wir eine grundlegende Reform des Europäischen
Emissionshandels", fordert Janne Andresen von Greenpeace Energy.

Doch anstatt den derzeit brachliegenden Emissionshandel zu
reaktivieren, wird in Brüssel diskutiert, ob die Einspeisevergütungen
für Wind und Sonne, die in Deutschland durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind, eine staatliche
Beihilfe darstellen oder nicht. Hintergrund ist das Ende 2013
gestartete Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission zum EEG. Für
Greenpeace Energy ist das EEG mit seinen festen Vergütungssätzen
keine Beihilfe, sondern ein notwendiger Ausgleich für den nicht
funktionierenden Emissionshandel und die verzerrten Preise am
Energiemarkt.

Das beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Kommission
zum EEG ist im Dezember 2013 eingeleitet worden. Beihilfen bezeichnen
im EU-Sprachgebrauch Subventionen, die eingesetzt werden, um
Wirtschaftszweige oder nationale Industrien zu begünstigen. Noch bis
Anfang März können Stellungnahmen zum beihilferechtlichen
Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG eingereicht werden.
Das Schreiben von Greenpeace Energy an Wettbewerbskommissar Joaquín
Almunia steht auf der Internetseite von Greenpeace Energy unter
http://bit.ly/M8vqRC bereit.



Kontakt:
Henrik Düker
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 040 / 808 110 - 655
henrik.dueker@greenpeace-energy.de


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