Verbraucherrat: Bauen & Wohnen / Was bei der Grundstückswahl zu beachten ist / BSB-Newsletter
Geschrieben am 20-02-2014 |
Berlin (ots) - Hier will ich wohnen! Doch Grundstück und Haus
müssen zusammen passen. Ihr Erwerb ist die zumeist größte Investition
im Leben. Deshalb ist es wichtig, auch die Grundstückswahl gut zu
bedenken. Das Problem: Kaufentscheidung beeinflusst künftiges Leben
Beim Grundstückserwerb geht es nicht nur um Geld, sondern um eine
Entscheidung, die das künftige Leben maßgeblich beeinflusst. Wo und
wie will ich wohnen, was kann ich mir leisten - für die Wahl des
richtigen Grundstücks sollte man sich Zeit nehmen und sich sorgfältig
umschauen. Auch Wiederverkaufsaspekte sollten mit bedacht werden.
Worauf kommt es an
Ist das Grundstück bebaubar? Diese Frage stellt sich zuerst. Denn
grundsätzlich gilt, dass kein Grundstück bebaut werden darf, es sei
denn, es gibt Baurecht. Es muss entweder ein festgesetzter
Bebauungsplan vorliegen oder das Bauvorhaben muss sich nach Art und
Maß der Nutzung, nach Bauweise und überbauter Fläche in die Umgebung
einfügen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Eine Anfrage
beim Planungsamt schafft Klarheit.
Achtung: Lage und Form des Grundstücks prüfen
Lage und Form des Grundstücks sind von Bedeutung. Gibt es Geruchs-
oder Lärmbelästigung durch Betriebe oder Verkehrswege in der Nähe?
Wie weit ist es zur nächsten Einkaufmöglichkeit, zum Arzt, zur
Schule, zum Kindergarten und öffentlichen Nahverkehr? Das ins Auge
gefasste Grundstück sollte zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen
besichtigt werden, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Nicht jedes
Grundstück ist so geschnitten, dass es ohne zusätzliche Kosten bebaut
werden kann. In Einfamilienhausgebieten muss der Abstand zwischen
Haus und seitlichen Grundstücksgrenzen in der Regel jeweils drei
Meter betragen. Bei zu schmalen Grundstücken sind Kompromisse beim
Hausgrundriss in Kauf zu nehmen. Bei schmalen, ungleichmäßig
geschnittenen oder zu großen Grundstücken sollten Preisabschläge
berücksichtigt werden. Vom Katasteramt kann eine Flurkarte beschafft
und das geplante Haus probeweise eingezeichnet werden.
Fehler vermeiden: Alles checken, Baugrundgutachten einholen
Auch die Beschaffenheit des Grundstücks ist wichtig. Welche
Himmelsrichtung ist bestimmend? Hanggrundstücke können höhere
Baukosten verursachen. Niederschlagswasser darf nicht aufs
Nachbargrundstück geleitet werden. Sind Planierungsarbeiten
erforderlich? Besteht Altlastenverdacht? Deren Beseitigung ist teuer.
Bei Gesundheitsgefährdung sollte vom Grundstückskauf abgesehen
werden. Die Tragfähigkeit des Bodens sowie die Grund- und
Schichtenwassersituation ist für die Gründung des Hauses wesentlich.
Deshalb ist Einsicht in das Umweltkataster und die Baugrundkarte
nützlich. Und: Ohne Baugrundgutachten baut man nicht!
Wichtig: Erschließungskosten, dingliche Rechte und Identität
beachten
Sind Ausbaumaßnahmen im Umfeld - an deren Kosten die Anwohner
beteiligt werden - oder ein Kostenbescheid von der Gemeinde zu
erwarten? Sind Erschließungskosten für Wege, Wasser, Abwasser bereits
im Kaufpreis enthalten? Welche Regelungen gelten, wenn das
Nachbargrundstück betreten werden muss? Liegen dingliche Rechte wie
Nutzungs- oder Baubeschränkungen vor? Auch Nießbrauch ist
wertbeeinflussend. Der aktuelle Grundbuchauszug sollte eingesehen und
notwendige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte im Grundbuch gesichert
werden. Eine bloße vertragliche Regelung reicht nicht. Auch die
Identität des Grundstücks ist zu prüfen. Im Bestandsverzeichnis des
Grundbuchs angegebenen Bezeichnungen für "Gemarkung, Flur und
Flurstück" müssen mit den Angaben im Liegenschaftskataster
übereinstimmen. Die Grenzen in der Flurkarte sollte man vor Ort
vergleichen.
Nicht zuletzt: Baulasten klären
Bei Baulasten - der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung im
Bauordnungsrecht - handelt es sich um begünstigte oder belastende
Nutzungsbeschränkungen. Sie werden von der Bauordnungsbehörde
eingetragen, ohne dass es eines Antrages bedarf. Es reicht das
gesetzliche Erfordernis. In jedem Fall ändern Baulasten den Wert
eines Grundstücks! Die Löschung einer Baulast erfolgt ebenfalls von
Amts wegen. Das Baulastenverzeichnis wird entweder bei den
Bauordnungsbehörden geführt oder Baulasten werden zugunsten der
Gemeinde im Grundbuch eingetragen.
BSB-Tipp von Prof. Dr.-Ing. Horst Borgmann, Servicepartner des
Bauherren-Schutzbundes, Berlin: Genauso wie der Bau eines Hauses
bedarf die Grundstücksauswahl sorgfältiger Vorbereitung. Beides
sollte zusammen und keinesfalls unter Zeitdruck geplant werden. Eine
Vielzahl von Faktoren ist zu beachten, damit aus Grundstück und Haus
das angestrebte neue Zuhause wird. Auch beim Grundstückserwerb hilft
der Bauherren-Schutzbund mit unabhängiger Beratung.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 20.02.2014
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030-3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
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