Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
Geschrieben am 25-02-2014 |
München (ots) - Das Landgericht München hat heute ein Urteil im
Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten
GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale
Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München.
Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf
der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende
oder ähnliche Hinweise:
"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es
möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte
von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche
von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte
Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien
zu Lasten der GEMA" sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde
die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht
weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die
GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube
die Sperrungen selbst vornimmt.
Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die
Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik
jedoch Werbeerlöse.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die
Entscheidung des Gerichts:
"Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen
Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche
Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich
einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte
für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel
die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht
zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das
Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist
ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht
die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will
lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns
geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung
ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft
bestreiten können."
In der Vergangenheit war durch die Sperrtafeln in der
Öffentlichkeit immer wieder der falsche Eindruck entstanden, die GEMA
sperre Videos auf YouTube. Jüngstes Beispiel war eine Schlagzeile auf
bild.de, wonach die GEMA den Live-Stream vom Maidan in Kiew gesperrt
habe. Tatsächlich hatte YouTube aus eigener Initiative den Stream
unter Verwendung der Sperrtafel unterbrochen. Bild hat inzwischen
eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere
Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt
zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Leitung Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de
Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de
Telefon: +49 89 48003-586
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