Wirtschaftsrat der CDU e.V.: "5-Prozent-Hürde im Grundgesetz verankern"
Geschrieben am 28-02-2014 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, die 3-Prozent-Hürde für die Wahlen zum
Europaparlament zu verwerfen, erklärt der Präsident des
Wirtschaftsrates der CDU e.V., Kurt Lauk:
"In Deutschland hat sich die 5-Prozent-Hürde für die Wahlen zum
Deutschen Bundestag bewährt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für
unsere stabile Demokratie und damit auch für Wachstum und Wohlstand.
Vor diesem Hintergrund sollte die 5-Prozent-Hürde direkt im
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fest verankert werden.
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wegfall
der 3-Prozent-Hürde für die Europawahlen zeigt das Risiko auf, wie
Gerichtsentscheidungen die Funktionsfähigkeit eines Parlamentes
nachhaltig beeinträchtigen können. Eine Zersplitterung des
Parlamentes durch viele kleine Parteien erschwert jede
Regierungsbildung. Dies gilt für das Europäische Parlament wie auch
den Deutschen Bundestag. Die Folge können unstabile Verhältnisse
sein.
Der Wirtschaftsrat teilt die Sorge von Bundestagspräsident Prof.
Dr. Norbert Lammert MdB. Ganz entscheidend für den langfristigen
Erfolg eines Wirtschaftsraums sind stabile politische Verhältnisse.
Es liegt in der Verantwortung der Parlamente, hierfür die
Rahmenbedingungen zu schaffen. Instabile Verhältnisse zu schaffen,
kann hingegen nicht Aufgabe von Richtern sein.
Pressekontakt:
Michael Schweizer
Bereichsleiter
Kommunikation und IT
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Luisenstr. 44, D-10117 Berlin
Telefon: 030 / 240 87-350
pressestelle@wirtschaftsrat.de
www.wirtschaftsrat.de
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