Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben am 04-03-2014 |
Berlin (ots) - Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hat
Pressemeldungen zufolge vorgeschlagen, dass die gesetzliche
Unfallversicherung die Berufshaftpflicht für Hebammen übernehmen
soll.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen diesen Vorschlag
ausdrücklich zurück. "Bei aller Liebe zum Karneval - ein so ernstes
Thema wie die Absicherung der Hebammen hat eine durchdachte Lösung
verdient und keine Schnellschüsse", sagt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). Der Vorschlag sei systemfremd und führe auch nicht
automatisch zu sinkenden Beiträgen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des
Arbeitgebers für Unfälle seiner Beschäftigten bei der Arbeit. "Nur
hat die Haftung für Unfälle von Beschäftigten mit der Haftung für
Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun", so Breuer. Außerdem
erhebe auch die gesetzliche Unfallversicherung risikogerechte
Beiträge. "Eine einfache Umverteilung der Risiken auf die gesamte
Solidargemeinschaft, wie sie sich die Betriebskrankenkassen
vorstellen, ist gar nicht umsetzbar. Sinkende Beiträge für die
Hebammen wären folglich kein Automatismus."
Nicht zuletzt wäre die Berufshaftpflicht ein völlig neues
Betätigungsfeld für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dies
werfe auch wettbewerbs- und europarechtliche Fragen auf wie zum
Beispiel die Abgrenzung zur privaten Versicherungswirtschaft.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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