Zur Kürzung des Steuerzuschusses für die GKV
Geschrieben am 05-03-2014 |
Berlin (ots) - Mit der Entscheidung, den Steuerzuschuss für die
Gesetzliche Krankenversicherung im laufenden Jahr um 3,5 Milliarden
Euro zu kürzen, hat die Bundesregierung der eigenen Argumentation für
den Fortbestand des Preismoratoriums für Arzneimittel endgültig die
Grundlage entzogen. Die staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen die
pharmazeutischen Unternehmen wurden seit ihrer Einführung im Jahr
2009 mit der bedrohlichen Krankenkassenlage und den Unsicherheiten
der Finanzierung der GKV begründet. "Wer in diesem Jahr 3,5
Milliarden Euro und im nächsten noch einmal 2,5 Milliarden Euro am
Steuerzuschuss absenken kann, kann wohl kaum von einer bedrohlichen
Kassenlage sprechen. Der Überschuss der GKV ist so groß, dass er
verständlicherweise die Begehrlichkeiten des Finanzministers weckt.
Aber es ist schon ein Hohn, wenn man einem Wirtschaftszweig wie der
pharmazeutischen Industrie über mehr als sieben Jahre ein
Preismoratorium ohne Inflationsausgleich auferlegt und andererseits
die gesetzlich zugesicherten Steuerzuschüsse kürzt", sagt Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Erst zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung das seit 2010
laufende Preismoratorium um weitere vier Jahre bis nach der nächsten
Bundestagswahl 2017 verlängert. Zudem wurde der Zwangsrabatt für
einen großen Teil der von der GKV bezahlten Arzneimittel auf sieben
Prozent angehoben. Diese Maßnahmen sollen zur Stabilisierung der
Finanzlage der GKV dienen. "Wenn jetzt endlich die Einsicht
eingekehrt ist, dass die GKV mit einem Überschuss von fast 30
Milliarden Euro finanziell solide ist, dann bedarf es dringend eines
Inflationsausgleiches im Preismoratorium und weiterer Ausnahmen vom
erhöhten Zwangsabschlag, wie beispielsweise für patentfreie
Arzneimittel, die nicht im generischen Wettbewerb stehen oder für
ausnahmsweise erstattungsfähige OTC-Arzneimittel", erklärte
Fahrenkamp.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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