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(Korrigierte Neufassung: Kinderporno-Affäre: BKA-Beamte schnüffelten unerlaubt Kollegen hinterher)

Geschrieben am 11-03-2014

Hamburg (ots) - Im Fall des BKA-Beamten, der mit Kinderpornos
erwischt wurde, bringen neue Fakten Behördenchef Jörg Ziercke
abermals in Erklärungsnot: Nach Recherchen des Hamburger Magazins
stern haben BKA-Mitarbeiter ihrem damaligen Kollegen seit Anfang 2012
mit Hilfe des Polizei-Informationssystems "INPOL-neu"
hinterherspioniert - allerdings ohne, dass sie dafür einen
dienstlichen Auftrag oder eine rechtliche Grundlage hatten.

Mit Hilfe des länderübergreifenden Systems "INPOL-neu" können
Ermittlungsbehörden Daten von Straftätern und Straftaten abfragen.
Kollegen, die das System unerlaubt nutzen, müssen mit
dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die neugierigen Mitarbeiter
des Bundeskriminalamtes blieben nach stern-Informationen allerdings
unbehelligt.

Der mittlerweile frühpensionierte BKA-Spitzenbeamte stand wie der
ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy auf der
Kundenliste eines kanadischen Kinderpornographie-Vertriebs. Das
entdeckte eine BKA-Sachbearbeiterin, als sie am 10. Januar 2012 die
Kundenliste dieses Anbieters öffnete. Zu ihrer Überraschung stand
dort auch der Name ihres stellvertretenden Abteilungsleiters, eines
anerkannten Rauschgiftexperten.

Kurz darauf wurde dieser vom Dienst suspendiert. Als auf den
Fluren der Wiesbadener Behördenzentrale Gerüchte die Runde machten,
ermittelten die neugierigen BKA-Mitarbeiter auf eigene Faust. Sie
wurden fündig, als sie den Namen ihres suspendierten Kollegen in die
Suchmaske von "INPOL-neu" eintippten: Die Staatsanwaltschaft Mainz
führte ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Mann. Die
Bilder, die er bestellt hatte, gehörten offenbar zur "Kategorie 1":
hartes Material, bei der die Grenze zur Kinderpornographie eindeutig
überschritten schien.

Ruft ein Polizist einen Datensatz in "INPOL-neu" auf, wird dieser
Vorgang protokolliert. So schreibt es Paragraph 11 des BKA-Gesetzes
("Polizeiliches Informationssystem") vor. Damit sollen
missbräuchliche Abfragen unterbunden werden. Benutzt ein
BKA-Mitarbeiter das System für Recherchen, die nichts mit den
Ermittlungen zu tun haben, für die er selbst offiziell zuständig ist,
begeht er ein Dienstvergehen.

Das BKA selbst wollte sich gegenüber dem stern zu "internen
Abläufen" und "disziplinarrechtlichen Angelegenheiten" nicht äußern.
Der Innenausschuss des Bundestages, der diesen Mittwoch tagt, dürfte
nun noch einiges mehr von BKA-Chef Ziercke wissen wollen.

Der Behördenchef hatte dem Innenausschuss den Fall des BKA-Beamten
mit den Kinderporno-Bildern zunächst verschwiegen. Dann sagte er die
Unwahrheit über den Zeitpunkt, an dem in seinem Hause die
Aufarbeitung des Materials aus Kanada begann. Und jetzt kommt heraus:
Er hält offenbar bis heute seine schützende Hand über Beamte, die das
interne Computersystem des BKA nutzten, um den Wahrheitsgehalt von
Gerüchten des Flurfunks zu überprüfen.

Korrekturvermerk: In einer früheren Version der Meldung hieß es,
die BKA-Mitarbeiterin habe am 26. Januar 2012 die Kundenliste des
Kinderporno-Anbieters aus Kanada gesichtet. Das ist ein Fehler.
Richtig ist das Datum 10. Januar 2012.



Pressekontakt:
Wigbert Löer, +49 (0) 40 / 37 03 - 43 41


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