bne zum EEG-Referentenentwurf: "Erneuerbare Energiewende-ready machen"
Geschrieben am 12-03-2014 |
Berlin (ots) - Aus Sicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter
e.V.(bne) geht der Entwurf zur Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an vielen Stellen in die richtige
Richtung. Dies gilt insbesondere für die Vereinfachung der
Fördertatbestände, die Konzentration auf Wind- und Solarenergie sowie
die verpflichtende Direktvermarktung. Bei einzelnen Regelungen sieht
der bne aber noch Verbesserungsbedarf - etwa bei der Belastung des
Eigenstromverbrauchs.
"Es muss das Ziel sein, die Förderung der erneuerbaren Energien
zukunftsfähig und effizient zu gestalten. Mit seinem
Referentenentwurf geht das BMWI hier einen entscheidenden Schritt",
erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Um die Kosten des
Erneuerbaren-Ausbaus zu senken, könnten einige, von den Betreibern
liebgewonnene Regelungen nicht fortgeführt werden. "Wir begrüßen es
daher, dass das EEG deutlich verschlankt und die bisherigen
zahlreichen Sonderregelungen zurückgeführt werden sollen."
Ein Meilenstein ist aus Sicht des bne die Einführung der
verpflichtenden Direktvermarktung. Bereits ab dem kommenden Jahr soll
die Marktprämie für Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung zur Pflicht
werden; bis 2017 soll diese Schwelle auf 100 Kilowatt sinken. "Wir
hätten uns hier allerdings noch ambitioniertere Ziele gewünscht",
betont Busch. Die Direktvermarktungspflicht sollte ab dem kommenden
Jahr bereits für Anlagen mit einer Leistung von 250 Kilowatt gelten
und bis 2017 auf 50 Kilowatt sinken. "So können wir eine noch
schnellere Marktintegration der Erneuerbaren erreichen."
Der bne plädiert zudem dafür, die erheblichen Strommengen aus
Kleinanlagen, die auch in Zukunft nicht unter die
Direktvermarkungspflicht fallen sollen, nicht mehr nur über die
Übertragungsnetzbetreiber vermarkten zu lassen. "Die
Übertragungsnetzbetreiber sind dafür weder der richtige Akteur, noch
können sie diese Aufgabe nach Ansicht von Marktbeobachtern besonders
gut erfüllen", betont Busch. Der bne spricht sich daher dafür aus,
die noch im System der Einspeisevergütung verbleibenden Strommengen
über wettbewerbliche Akteure zu vermarkten. "Die Direktvermarkter
haben bewiesen, dass sie einen effizienten Umgang mit Strom aus
Anlagen mit Einspeisevergütung erreichen können."
Aus bne-Sicht wäre es zudem sinnvoll, wenn Betreiber von neuen
EE-Anlagen ihrem Strom nach wie vor anteilig vermarkten dürften. "Wir
plädieren für die Beibehaltung der anteiligen Direktvermarktung", so
bne-Geschäftsführer Busch. Teilmengen des produzierten Stroms können
so direkt an einen Endkunden fließen, etwa in der direkten Umgebung
einer Anlage. Ein solches Modell ist nach bne-Einschätzung für
regionale Ökostrom-Produkte interessant. "Für die außerhalb des
Marktprämienmodells vermarkteten Strommengen würde zudem keine
Förderung anfallen. Die Gesamtkosten für die Verbraucher würden
sinken."
Nachbesserungsbedarf sieht der bne bei den Plänen zur Belastung
des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage. "Grundsätzlich ist es
richtig, die Basis der Aufkommenspflichtigen beim EEG breit zu halten
und Fehlanreize zu beschränken. Der vorgeschlagene Weg taugt dafür
aber nicht. Er verschlimmbessert nur die Probleme, die aus einer
nicht mehr zeitgemäßen Umlagesystematik herrühren", betont Busch.
Aus bne-Sicht liegt das Problem in den zahlreichen Abgaben auf den
Stromverbrauch - neben der Umlage für das EEG etwa die für KWK,
Offshore-Wind sowie die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. "Die
vielen Abgaben und die ebenfalls arbeitspreisbasierten
Netznutzungsentgelte weisen in eine falsche Richtung." Der bne geht
zudem davon aus, dass es in Zukunft immer mehr Anlagen geben wird,
die ausschließlich auf Eigenverbrauch und nicht mehr auf das
Einspeisen ausgerichtet sind. "Selbst verbrauchten Strom zu belasten
wäre rechtlich mehr als problematisch", erklärt Busch.
Der bne plädiert daher für eine umfassende Lösung: "Wir müssen die
Erhebung von Umlagen und Abgaben auf den Stromverbrauch neu regeln.
Eine Möglichkeit wären leistungsbezogene Umlagen, Grundgebühren oder
auch eine Steuerfinanzierung." Hierfür muss eine ausführliche
politische Diskussion geführt werden. Aus bne-Sicht würde die
Belastung des Eigenverbrauchs zum jetzigen Zeitpunkt nur bessere
Lösungen für die Zukunft verhindern. Sinnvoller sei dagegen, die
Fördersätze für kleine PV-Anlagen, die hauptsächlich für
Eigenverbrauchslösungen genutzt werden, deutlich abzusenken. "Wir
müssen verhindern, dass durch falsche und kurzfristige
Symptombekämpfung für die Energiewende grundsätzlich erwünschte
Entwicklungen, wie dezentrale Eigenverbrauchs- und Speicherlösungen
erschwert werden", so Busch.
Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für
netzunabhängige Energieversorger in Deutschland. Im Unterschied zu
Anbietern mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von
Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und
Fairness im Energiemarkt. 2013 haben bne-Mitgliedsunternehmen über
sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas oder energienahen
Dienstleistungen beliefert.
Pressekontakt:
Karsten Wiedemann
Pressesprecher
Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-18
Mobil: 0152/ 34038667
Fax: +49 30/ 400 548-10
karsten.wiedemann@bne-online.de
www.bne-online.de
twitter.com/bne_news
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