Verbesserte Lebensqualität für pflegebedürftige Zahnpatienten /
Zahnärzte und Pflegeheime kooperieren
Geschrieben am 13-03-2014 |
Berlin (ots) - Die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in
stationären Pflegeeinrichtungen wird ab dem 1. April 2014 deutlich
verbessert. Dazu haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Träger von
Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue
Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die
Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit
stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Dadurch werden
pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch
betreut werden können.
"Patienten in stationären Einrichtungen können häufig nicht mehr
in die Praxis kommen und haben besondere Bedürfnisse in der
zahnmedizinischen Behandlung. Diese werden mit der Rahmenvereinbarung
nun erstmals berücksichtigt. Unser Ziel ist es, dass jedes Pflegeheim
in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren
Zahnärzten eingeht. Denn gerade für Pflegebedürftige verbessert eine
gute Zahn- und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualität und trägt
dazu bei, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern. Sie
erleichtert das Essen und Sprechen und fördert somit auch die soziale
Teilhabe", erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands
der KZBV, die bessere zahnmedizinische Versorgung.
"Mit der Vereinbarung und den neuen Leistungen im
Bewertungsmaßstab haben Krankenkassen und Zahnärzte nun den Weg
geebnet, um den Gesetzesauftrag aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz
umzusetzen. Wichtig war uns, Qualitäts- und Versorgungsziele in die
Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen
auf einer soliden Basis steht. Um die pflegerische und zahnärztliche
Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu
können, brauchen wir Informationen. Ein wichtiger Baustein wird daher
die mit der KZBV vereinbarte Berichterstattung zu den Erfahrungen mit
der neuen Rahmenvereinbarung sein", so Johann-Magnus v. Stackelberg,
stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden
Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige
Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur
Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in
Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten
Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten
Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend
individuell instruieren.
Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das am
1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG).
Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Regelungen in § 119b SGB
V neu gefasst, um angemessen auf den demografischen Wandel zu
reagieren. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche
Leistungen (BEMA) werden daher entsprechende Gebührennummern neu
aufgenommen bzw. geändert.
Pressekontakt:
Ann Marini (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 206288-4201
Dr. Reiner Kern (KZBV), Tel.: 030 280179-27
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