Weshalb gibt die Verbraucherzentrale im Fall Care-Energy grundsätzlich falsche Informationen an ratsuchende Kunden?
Geschrieben am 24-03-2014 |
Hamburg (ots) - Diese Frage muss man sich im Fall der
Verbraucherzentrale Sachsen stellen, denn statt zu hinterfragen,
welchen Vertrag ein Kunde überhaupt geschlossen hat, wenn dieser
einen Energiedienstleistungsvertrag mit Care-Energy schließt,
verlautbart diese scheinbar lieber diffamierende Lügengeschichten und
schädigt damit scheinbar vorsätzlich den Verbraucher.
Hintergrund ist die folgende Presseveröffentlichung:
Wer darf den Strom abrechnen? - Care Energy-Kunden wundern sich
über Stromrechnung der Stadtwerke Leipzig
Frau T. aus Leipzig bezieht seit Anfang 2013 ihren Strom vom
Hamburger Energielieferanten mk-power Ihr Energiedienstleister
GmbH&CoKG, bekannt unter dem Label Care Energy. Nun erhielt sie von
den Stadtwerken Leipzig GmbH eine Rechnung über Stromlieferung seit
November 2013, während gleichzeitig Care Energy die Abschläge für
diesen Zeitraum geltend macht.
Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt: "Die
Forderung ist korrekt, denn die Care Energy-Kunden im Leipziger Raum
werden seit 1. November 2013 von den Stadtwerken Leipzig in der so
genannten Grund- bzw. Ersatzversorgung und nicht mehr von Care Energy
beliefert."
Hintergrund ist, dass der Leipziger Netzbetreiber dem Anbieter
Care Energy zum 31.10.2013 die Durchleitung von Strom durch sein Netz
aufgekündigt hat. Diese Kündigung wurde im Januar auch gerichtlich
bestätigt (LG Leipzig, Az., 01 HKO 3576/13 nicht rkr.). Care Energy
kann seit diesem Datum seinen Strom nicht mehr durchs Leipziger Netz
leiten. Das führt aber nicht zur automatischen Beendigung des
Vertrags.
Frau T. sieht sich damit zwei Gläubigern für den nur einmal
gelieferten Strom ausgesetzt. Um dies zu verhindern, kann Frau T. den
Vertrag mit Care Energy wegen ausbleibender Lieferung fristlos
kündigen, sollte aber den Anbieter zuvor nochmals unter Fristsetzung
zur Lieferung auffordern. Für die Zeit seit 1. November 2013 kann sie
außerdem die Zahlung verweigern, weil der Anbieter auch da schon
nicht liefern konnte. Henschler weist jedoch darauf hin, dass die
Abschläge an die Stadtwerke Leipzig als tatsächlichem
Stromlieferanten unbedingt zu zahlen sind. "Wer dies verweigert,
riskiert binnen kurzer Zeit eine Stromsperre." Da die Grundversorgung
oftmals sehr teuer ist, empfiehlt es sich für Frau T. außerdem, nach
günstigeren Stromangeboten schauen.
Ratsuchende können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
Am Termintelefon kann unter der Nummer 0341-6962929 montags bis
freitags von 9 bis 16 Uhr ein Beratungstermin vereinbart werden.
Fakt ist, dass mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu
keinem Zeitpunkt Strom lieferte, sondern eine Energiedienstleistung
gemäß einem Energiedienstleistungsvertrag verrichtet. Dieser
Energiedienstleistungsvertrag liegt der Verbraucherzentrale vor und
oft hatte die Geschäftsleitung der Care-Energy schon versucht mit der
Verbraucherzentrale einen Gesprächstermin zu vereinbaren, mit dem
Ergebnis, dass das Gespräch seitens der Verbraucherzentrale abgelehnt
wurde.
Fakt ist, dass die Kundin Anspruch auf die Energielieferung wie im
Vertrag geregelt hat und dies zu dem vereinbarten Preis. Von wem der
Strom dabei geliefert wird, ist vollkommen unerheblich, so der
Geschäftsführer Martin Richard Kristek. Sollte ein Anbieter wie die
Stadtwerke Leipzig den Strom liefern, so wird die entsprechende
Rechnung bei uns eingereicht, wir übernehmen die Kosten daraus und
der Kunde zahlt weiterhin den mit mk-power Ihr Energiedienstleister
GmbH & Co.KG vereinbarten Preis.
Schon im Februar 2014 wurde dazu vom Unternehmen veröffentlicht:
ZITAT
Care-Energy ist KEIN Stromversorger, sondern Energiedienstleister
und somit ist es auch vollkommen irrelevant, wer Strom zur
Abnahmestelle liefert. Dies kann die UPG - unser hauseigener
Lieferant sein -, oder ein Partnerunternehmen, oder aber auch der
Grundversorger. Unsere Aufgabe ist es, zu einem vereinbarten Preis,
das vereinbarte Produkt - Energie aus Strom und Gas - also Licht,
Kraft, Wärme und Kälte zu liefern.
Wenn nun ein Netzbetrieb der Meinung ist, unseren Lieferanten die
Durchleitung von elektrischer Energie zu verwehren, dann ändert sich
überhaupt nicht an unserem ursächlichen
Energiedienstleistungsvertrages, aber auch nichts am Preis, sondern
es ändert sich maximal der Lieferant und/oder die
Abrechnungsmodalität.
Vergleichen Sie dies mit einer Versicherung.
Sie sind krankenversichert und benötigen einen Sehbehelf. Also
haben Sie die Möglichkeit sind eine Brille zu kaufen welche die
Versicherung automatisch leistet, also bei einem Vertragshändler,
oder aber Sie gehen zum nächsten Optiker Ihrer Wahl, kaufen sich eine
Brille und reichen sodann die Rechnung zur Kostenerstattung bei der
Versicherung ein.
Einzig interessant ist, deckt Ihre Versicherung die Leistung in
der Polizze und haben Sie die Versicherungsprämie bezahlt. So beides
mit ja beantwortet ist, wird die Versicherung Ihnen die Kosten
erstatten.
In unserem Fall ist das ähnlich.
Wird die Energie bei einem Vertragspartner gekauft, merkt der
Kunde überhaupt nichts, die Energielieferung wird zentralverrechnet
und der Kunde bezahlt sein vereinbartes Entgelt an uns. Handelt es
sich nicht um einen Vertragspartner, dann hat der Kunde seine
erhaltene Rechnung bei uns einzureichen und erhält diese nach
Leistungsprüfung erstattet. Dabei wird geprüft ob der
Leistungsanspruch logisch, der Energiedienstleistungsvertrag aufrecht
und der Abschlag bezahlt ist. Sind alle Fragen mit ja zu beantworten,
dann erhält der Kunde seine Auslagen von uns in voller Höhe
erstattet.
Ob die nun durch Grundversorgung ist, oder welchen Umstand auch
immer, ist vollkommen irrelevant. Einzig die Prüfung hat erfolgen zu
müssen und der Anspruch muss bestehen.
Ist der Anspruch bestehend, erscheint auf dem Kundenkonto, welches
im Kundenportal ersichtlich ist, die entsprechende Gutschrift. Der
Kunde hat nun die Möglichkeit diese Gutschrift stehen zu lassen und
mit seinen laufenden Zahlungen an uns zu verrechnen, zahlt somit
keine Abschläge an uns so lange das Guthaben besteht, oder aber
fordert das Guthaben zur Auszahlung an. Ist dies die wahl des Kunden,
hat dieser seine Stammdaten im Kundenportal zu prüfen, seine
Bankverbindung zu kontrollieren und das Guthaben einfach via
Kundenportal anzufordern. Diese Verrechnung erfolgt vollautomatisch
und schnell, da der Anspruch schon geprüft ist. Alle anderen Formen
der Anforderung sind möglich, jedoch verlangsamen diese den Prozess,
da sodann aus einer vollautomatischen Transaktion, eine manuelle also
händische Transaktion wird.
Mit dieser Ausführung sollte nun klar sein, wie wir arbeiten und
vor allem was wir tun, auf jeden Fall sind wir als Care-Energy
mk-power KEIN Stromlieferant, aber der Vertragspartner des Kunden,
geben dem Kunden Leistungs- und Preisgarantie und versorgen diesen
mit einer Fülle von Energiedienstleistungen.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, empfehlen wir das nochmalige
Studium unserer Unterlagen und des Energiedienstleistungsvertrages,
denn all diese Informationen finden Sie in unseren Broschüren,
Handbüchern und Handlungsempfehlungen, bzw. E-Mail der Vergangenheit.
http://ots.de/8Z7gK
ZITATENDE
Es stellt sich nun einzig und allein die Frage, weshalb die
Verbraucherzentrale statt sich zu informieren, ratsuchende Menschen
strategisch fehlinformiert und wir empfehlen dringlich, sollten
Kunden durch die Fehlberatung der Verbraucherzentrale Schaden nehmen,
diese im Rahmen der Fehlberatung in die Haftung zu ziehen -
schließlich kostet die Beratung der Verbraucherzentrale Geld und
jeder Beratungssuchende hat somit das Recht auf richtige
Informationen und gibt ein Berater eine falsche Information, muss
dieser auch für die Schäden haften - sonst wäre die Institution
Verbraucherzentrale wohl selbst in Frage zu stellen.
Auch weiterhin teilt die Geschäftsleitung der Care-Energy mit,
jederzeit für Gespräche mit der Verbraucherzentrale offen zu sein, um
die Missverständnisse der Vergangenheit zu beseitigen.
Energiewende und Energiedienstleistung sollte nicht verhindert,
sondern gefördert werden, denn nur diese trägt zum fairen Wettbewerb
bei.
Pressekontakt:
Martin Richard Kristek
Care-Energy eine Marke der
mk-group Holding GmbH
www.care-energy.de
marc.maerz@care-energy.de
T.: +49 40 4143148580
F.: +49 40 4143148589
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
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