Allg. Zeitung Mainz: Untote / Kommentar zum ZDF-Urteil
Geschrieben am 25-03-2014 |
Mainz (ots) - Es ist das letzte Verdienst des ehemaligen
Ministerpräsidenten Roland Koch: die Begrenzung des
Parteieneinflusses auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die das
Bundesverfassungsgericht gestern gezogen hat. Ein herzliches
Dankeschön dafür. Mit der kaltschnäuzigen Absetzung des missliebigen
Chefredakteurs Nikolaus Brender hatte es Koch so weit getrieben, dass
die Länder selbst das Verfassungsgericht anriefen. Eine seltene
Konstellation, in der ausgerechnet die Frösche darum baten, doch ein
wenig Wasser aus ihrem Teich zu lassen. Trocken gelegt ist er
allerdings nicht. Das ist vom Grundsatz her okay. Wenn die
Aufsichtsgremien der Sender die gesellschaftliche Pluralität
widerspiegeln sollen, dann können dort gerne auch die Parteien
vertreten sein. Ob die von Karlsruhe verordnete Beschneidung ihrer
Macht greift, lässt sich allerdings nicht an der neuen Drittelquote
ablesen. Als Erstes ist die Courage der Verbände gefordert, künftig
unabhängige Mitglieder in die Gremien von ZDF und den ARD-Anstalten
zu entsenden. Die müssen sich dann aber endlich der Fraktionsbildung
in den Fernseh- und Verwaltungsräten entziehen. Wenn sich die roten
und schwarzen "Freundeskreise" als Untote erweisen, ist das ganze
schöne Urteil nichts wert. Es steht zu befürchten, dass die Politik
das Feld so schnell nicht räumen wird. Ein Feld, auf dem sie
maßgeblich auf die Abspielflächen ihrer Botschaften Einfluss nimmt
und auf das trefflichste Personalpolitik betreibt. Erst wenn Insider
berichten, dass bei der Auswahl des leitenden Personals Parteitickets
keine Rolle mehr spielen, ist der Geist des Karlsruher Urteils
erfüllt.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de
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