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EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 04-04-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft

Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059


Einberufung

zu der am Mittwoch, 14. Mai 2014, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
im Austria Center Vienna, Internationales Amtssitz- und
Konferenzzentrum Wien, AG, Bruno- Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich
übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands
über das Geschäftsjahr 2013. Die Aufzeichnung kann auch danach
abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2013 samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2013 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013.

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 6. Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014. 7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term
Incentive Plan 2014 und (ii) den Matching Share Plan 2014. 8.
Wahlen in den Aufsichtsrat. 9. Beschlussfassung über die
Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
gemäß § 169 Aktiengesetz ("AktienG") mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder
(ii) zur Bedienung von Aktienoptionen oder von Long Term
Incentive Plänen einschließlich Matching Share Plänen sowie
sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs- Modellen (genehmigtes Kapital)
und Änderung der Satzung in § 3 sowie Ermächtigung des
Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären
ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 folgende Unterlagen zur
Verfügung:

- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8;
- die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktienG zu Tagesordnungspunkt 8;
- der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie

Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung sind ab heute bzw. spätestens ab 23.
April 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 frei
verfügbar.

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Sonntag,
4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär
sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt
sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre,
deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011
für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt
zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie ›
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre
Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung
nur dann ausüben, wenn sie

rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (4. Mai 2014) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als

Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des

Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach
Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,
wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem
der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der
Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an
die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spätestens 13. Mai 2014, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in
Textform übermittelt werden:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000743059 im Text angeben.


Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung
ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht
durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter -
den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, e.ender@iva.or.at, Tel.: +43 1

87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die

Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.
Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für
die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung.
Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist
Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu
bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht
ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt
Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim
IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu
berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu
einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine
Aufträge zu

Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &
Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 veröffentlicht, sobald sie Kenntnis
davon hat.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com
› Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › HV 2014 zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in
Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 23. April 2014 schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spätestens 5. Mai 2014 zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine
Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden

Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist
folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines

Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktienG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die
Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktienG zu beachten;
insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der
Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrats,

Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche
Zuverlässigkeit.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktienG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktienG (siehe oben) voraus.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie
Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie
der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu
erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com ›
Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › HV 2014 zugänglich.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der
Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien
zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im
Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt.
Daher sind aktuell 326.257.625 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27
Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese
nichts anderes beschließt. Eine

diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 16. Mai 2014 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher

Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung
der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer
Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um
Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur
eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung
(Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.

Wien, im April 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Rüsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations@omv.com

Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-22729
e-mail: media.relations@omv.com

Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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