Neufassung des Antiterrordateigesetzes: Menschenrechtsinstitut fordert wirksame Kontrolle durch unabhängige Aufsicht
Geschrieben am 06-04-2014 |
Berlin (ots) - Anlässlich der anstehenden Neuformulierung des
Antiterrordateigesetzes erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss
rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen. Das Bundesverfassungsgericht
hat in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz klar gemacht, dass die
wirksame Kontrolle der Datei durch unabhängige Aufsichtsorgane von
überragender Bedeutung ist, da Rechtsschutz für Betroffene kaum
möglich ist. Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, das
Verfassungsgerichtsurteil vollständig umzusetzen."
Obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag
ausdrücklich zur Neufassung des Gesetzes nach den Vorgaben aus
Karlsruhe bekennen, lässt ein Bericht aus dem Bundesministerium des
Innern jedoch befürchten, dass der kommende Gesetzentwurf hinter den
Vorgaben zurückbleibt.
Das Gesetz muss die wirksame Kontrolle durch
Datenschutzbeauftragte und G 10-Kommission sowie Berichtspflichten
des Bundeskriminalamtes garantieren. Notwendig ist auch eine
gesetzliche Pflicht, die Nutzung der Datei erneut zu evaluieren.
Außerdem muss sorgfältig geprüft werden, ob die Pläne der Koalition
zur Verbesserung der Analysefähigkeit der Datei verfassungskonform
realisierbar sind. Das Institut hat hieran erhebliche Zweifel.
Am 24. April 2013 mahnte das Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil zum Antiterrordateigesetz eine Neuformulierung des Gesetzes
an, weil sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine
prinzipielle Trennung der Daten von Polizei und Nachrichtendiensten
ergebe. Das Gericht verfügte Beschränkungen der zu erfassenden Daten
und ihrer Nutzungsmöglichkeiten sowie eine wirksame Kontrolle. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in der mündlichen
Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz
eine Stellungnahme abgegeben.
Eric Töpfer: Neufassung des Antiterrordateigesetzes: Gesetzgeber
muss Menschenrechtsschutz ernst nehmen. Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte, 2014 (aktuell 02/2014)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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