VKU zur Veröffentlichung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien / Energiepolitik über das EU-Beihilferecht der richtige Weg?
Geschrieben am 09-04-2014 |
Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet
die EU-Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien, die die Europäische
Kommission heute vorgelegt hat, differenziert. "Gerade bei der
Förderung der erneuerbaren Energien, die einen deutlichen Schwerpunkt
der vorliegenden Leitlinien darstellen, brauchen wir klare
wettbewerbliche Rahmensetzungen. Nur so kann der gewonnenen Bedeutung
der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung Rechnung
getragen werden", so der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
"Ob aber das Beihilferecht der richtige Weg ist, um die
Energiepolitik zu gestalten, mag bezweifelt werden. Denn dies
unterliegt nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern der
ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission."
Der VKU begrüßt, dass die EU-Kommission im Grundsatz das Ziel der
Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt postuliert.
Die ab 2017 geforderte Einführung des Ausschreibungsmodells ist ein
wichtiger Schritt, um die erneuerbaren Energien in den Energiemarkt
zu integrieren. Positiv bewertet der VKU, dass mit dem Vorschlag der
EU-Kommission die Rahmenbedingungen für technologiespezifische
Ausschreibungen geschaffen werden. Diese erhalten die
Technologievielfalt und tragen dem unterschiedlichen
Entwicklungsniveau der Erzeugungstechnologien Rechnung. Hierauf hatte
der VKU in seiner Stellungnahme gedrungen.
Bei den technologiespezifischen Ausschreibungen sollten aus Sicht
des VKU jedoch die vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte Technologien
oder Größenklassen so eng wie möglich gehalten werden. In einem
Strommarkt, der - jedenfalls in der Zielsetzung - ganz wesentlich auf
Anteile erneuerbarer Energien setzt, müssen diese voll in die System-
und Marktverantwortung einbezogen sein. Die vorgesehene Möglichkeit
von Ausnahmen für Anlagen mit einer Kapazität von weniger als einem
Megawatt (MW) torpediert aus Sicht des VKU die Marktintegration der
erneuerbaren Energien. "Angesichts der dezentralen und extrem
kleinteiligen Strukturen gerade der erneuerbaren Energien würde damit
der überwiegende Teil der Erzeugungsanlagen aus der oben skizzierten
Systemverantwortung genommen", so Reck. "Es ist daher richtig, dass
die EU-Kommission gegenüber den Vorfassungen von einem strengen
technologieneutralen Ansatz abgekommen ist. Damit ist die Hoheit der
Mitgliedsstaaten über ihren Erzeugungsmix wieder hergestellt."
Der VKU begrüßt, dass sich die Beihilfeleitlinien in einem
abschließenden Kapitel auch Fragen zur Kapazitätssicherung widmen. Es
sollte jedoch ergänzend die Möglichkeit gesonderter Kapazitätsmärkte
aufgenommen werden. Der vom VKU in diesem Zusammenhang vorgeschlagene
dezentrale Leistungsmarkt steht mit den europäischen
Binnenmarktregeln im Einklang. Dabei handelt es sich um ein
marktliches Konzept, sodass Wettbewerbsbeschränkungen nicht zu
befürchten sind.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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