Eisenführ Speiser verteidigt Lindt-Teddy - Erfolg im Streit mit Haribo
Geschrieben am 11-04-2014 |
Bremen (ots) - In dem vielbeachteten Verfahren um eine angebliche
Verletzung von Haribos "Goldbären" hat das OLG Köln heute
entschieden, dass diese Wortmarke Lindts golden verpackten "Teddys"
nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt
werden. Ein wichtiger Etappensieg nicht nur für Lindt, sondern auch
für die IP-Kanzlei Eisenführ Speiser, die Lindt in diesem
grundlegenden Streit patentanwaltlich und rechtsanwaltlich in
Kooperation mit WilmerHale vertritt.
Seit 2011 beschäftigen zwei Bären Deutschlands Markenrechtler. Der
Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem LG Köln gegen den Schweizer
Premium-Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten
"Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten
Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so
argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke
"Goldbären".
Mit einer solchen Kollision zwischen einer Wortmarke und einer
dreidimensionalen Produktgestaltung hatte sich die deutsche
Rechtsprechung zuvor noch nie befasst. Das LG Köln musste also
juristisches Neuland betreten - und entschied zunächst für Haribo:
Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr
dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.
In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das
Lindt-Team, unter anderem die ausgewiesenen Marken-Experten Rainer
Böhm und Günther Eisenführ, konnte das OLG Köln davon überzeugen,
dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene
Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der
Rechtsverletzung freigesprochen.
Das Verfahren geht nun, wie vorab von Haribo und Lindt vereinbart,
vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für
Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen
unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.
Über Eisenführ Speiser:
Die 1966 in Bremen gegründete Kanzlei Eisenführ Speiser ist
spezialisiert auf den Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual
Property, kurz: IP) und gehört zu den "Top Ten" der IP-Kanzleien in
Deutschland. Das Dienstleistungsspektrum umfasst auch das Urheber-
und Wettbewerbsrecht. Eisenführ Speiser beschäftigt sowohl Patent-
als auch Rechtsanwälte, deren enge Zusammenarbeit zu einer hohen
Kompetenz insbesondere in den Gebieten Streitverfahren, Lizenz- und
Vertragsrecht, IP-Portfolio-Analyse sowie IP Due Diligence führt. Im
Mittelpunkt sämtlicher Aktivitäten steht dabei stets das
unternehmerische Mitdenken. Auf Grundlage sorgfältiger Recherchen und
Analysen gibt Eisenführ Speiser den Mandanten Handlungsempfehlungen
für den strategischen Einsatz gewerblicher Schutzrechte (Patente,
Marken, Designs). An den mittlerweile vier Standorten Bremen,
München, Berlin und Hamburg sind über 220 Mitarbeiter, darunter mehr
als 50 Berufsträger/IP-Professionals, auf nationaler und
internationaler Ebene im Einsatz. Mehr Informationen unter
www.eisenfuhr.com.
Pressekontakt:
Eisenführ Speiser
Rainer Böhm
Tel.: 040 309744-0
E-Mail: rbohm@eisenfuhr.com
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