DER STANDARD - Kommentar: "Verbrecher und andere Politiker" von Michael Völker
Geschrieben am 15-04-2014 |
Bedachte und unbedachte Äußerungen zu einer Reform des
U-Ausschusses. (Ausgabe vom 16/4/2014)
Wien (ots) - Werner Kogler, Finanzsprecher und stellvertretender
Klubchef der Grünen, hat der Regierung eine Steilvorlage geliefert.
Er bezeichnete diese als "organisierte Verbrecherbande". Diese
Äußerung mag im Eifer der politischen Auseinandersetzung gefallen
sein. Aber sie war ungeschickt. Sie bestärkt die Regierungsparteien
in ihrer Argumentation, dass so einer wie Kogler als Vorsitzender
eines parlamentarischen Un?tersuchungsausschusses nicht tragbar ist:
So einer kann nicht objektiv und über den Parteien stehend sein, so
einer fährt Angriffslinie. Da weiß man schon, was kommen wird.
Stimmt. Kogler wäre als Ausschussvorsitzender ungeeignet. Er ist
nicht fair und abwägend. Er ist ein Angreifer, die Idealbesetzung für
den grünen Fraktionsführer in einem solchen Ausschuss: Kogler ist
kompetent, er recherchiert und versteht die Zusammenhänge, er
verdichtet, haut manchmal über die Stränge, er marschiert vorwärts.
So soll ein Abgeordneter sein. Nicht aber ein Vorsitzender. Das
Problem: Wenn die Regierungsvertreter jetzt von so einem wie Kogler
reden, dann meinen sie auch die anderen. Peter Pilz etwa. Wobei sich
der bei seiner Vorsitzführung im Eurofighter-Ausschuss nichts hat
zuschulden kommen lassen. Oder Matthias Strolz, der in seinen
Wortbildern und seinem Aktionismus auch schon kräftig über das Ziel
geschossen hat. Daher will die ÖVP einen Richter oder zumindest eine
"rechtskundige Person" von außen als Vorsitzenden. Das funktioniert
anderswo auch, etwa im Wiener Landtag. Aber es wäre schade, wenn sich
das Parlament ein so wichtiges Instrument wie den
Untersuchungsausschuss aus der Hand nehmen lässt und den Eindruck
erweckt, dass es einen g?standenen Richter braucht, um eine Handvoll
wildgewordener Abgeordneter zu zähmen. Das Parlament sollte durchaus
in der Lage sein, sich die Ausschüsse selbst zu regeln und sie
eigenverantwortlich über die Bühne zu bringen. Und es gibt
hoffentlich genügend Abgeordnete, auf die sich alle Fraktionen als
Vorsitzführende einigen können. Dass es einer Reform bedarf, ist
unumstritten. Die Position des beisitzenden Verfahrensanwalts gehört
gestärkt, das Gleiche gilt für die Rechte der Auskunftspersonen. Sie
sollen im Ausschuss befragt und nicht wie Verbrecher vorgeführt
werden. In diesem Zusammenhang kann man auch über die Immunität der
Abgeordneten diskutieren. Eine zeitliche Begrenzung des Ausschusses,
wie die ÖVP das jetzt fordert, erscheint auch nicht unvernünftig. In
einem Jahr sollte der Ausschuss zu einem Ergebnis kommen können. Da
werden sich auch die Oppositionsparteien bewegen müssen. Es liegt
jetzt an den beiden Regierungsparteien, eine Reform nicht nur
zuzulassen, sondern auch voranzutreiben. Zeitlich befristet, bis zum
Sommer. Man braucht das Instrument nicht neu zu erfinden, es liegen
genügend Vorschläge auf dem Tisch, und es gibt gut funktionierende
Beispiele, in Deutschland etwa. Ob und was im Internet oder im
Fernsehen live übertragen werden soll, ist letztendlich ein
Randthema, das mit gutem Willen pragmatisch gelöst werden kann. Die
bisherige Verzögerungstaktik ist nicht hinzunehmen. SPÖ und ÖVP
müssen jetzt guten Willen beweisen, wenn sie einen Rest an
Glaubwürdigkeit bewahren wollen. Dann wird es auch einen
Untersuchungsausschuss zur Hypo geben. Der lässt sich nicht
verhindern.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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