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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu den deutschen Rüstungsexporten

Geschrieben am 15-04-2014

Stuttgart (ots) - "Das höchste deutsche Gericht wird in seinem
Votum zu der Klage auch über eine verfassungsrechtliche Grauzone zu
entscheiden haben. Schließlich sind Rüstungsexporte nach Artikel 26
des Grundgesetzes verboten. Wenigstens im Prinzip. Es sei denn, sie
werden von der Bundesregierung genehmigt. Deshalb: Eine Regierung
muss nicht alles offenlegen. Aber eine zeitnahe (Basis-)Information
des Parlamentes darf man ihr zumuten."



Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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