EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 16-04-2014 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG ZUR 75. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG
Termin: 15. Mai 2014 um 10.00 Uhr, BKS Bank-Zentrale, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43
TAGESORDNUNG
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates;
Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Corporate Governance Berichtes
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäfts- jahres 2013
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2013
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
5.Wahlen in den Aufsichtsrat
6.Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat
7.Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015
8.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen
Höchstausmaß gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum
gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG
für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum
Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
9.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer
von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum
Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals
zu erwerben.
10.Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer
von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis
zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben
(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2014 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ Investor Relations,
auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das
Geschäftsjahr 2013 - Beschlussvorschläge - Lebensläufe und
Erklärungen gemäß §87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5. - Formular für die Erteilung
einer Vollmacht - Formular für den Widerruf einer Vollmacht -
vollständiger Text dieser Einladung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab 24. April 2014 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109,110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 6. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 463 5858 123 oder per Post an 9020 Klagenfurt, St.
Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail
investor.relations@bks.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bks.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 2014,
24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: BKS Bank AG, z.H.Vorstandsbüro/Investor
Relations, St. Veiter Ring 43,9020 Klagenfurt,Österreich
Per Telefax:+43 463 5858 123
Per SWIFT:BFKK AT 2K, Message Type MT598; bei Stammaktien unbedingt
ISIN AT 0000624705 und bei Vorzugsaktien ISIN AT 0000624739 angeben
Per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC)
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
- Depotnummer,anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt,auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 5. Mai 2014 beziehen.
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens
Mittwoch, 14. Mai 2014, 16.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:BKS Bank AG, z.Hd. Vorstandsbüro/Investor
Relations St. Veiter Ring 43,9020 Klagenfurt, Österreich
Per Telefax:+43 463 5858 123
Per E-Mail:investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at
abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in
30.960.000 Stamm-Stückaktien und 1.800.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 499.777
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 636 Stück Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.459.587.
EINLASS UND REGISTRIERUNG
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.00 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Klagenfurt, im April 2014
Der Vorstand der BKS Bank
Rückfragehinweis:
investor.relations@bks.at;
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 5858-0
FAX: +43 (0)463 5858-329
Email: bks@bks.at
WWW: www.bks.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000624705, AT0000624739
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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