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Das bringt die neue Energieeinsparverordnung / Neuregelungen für Altbauten und Energieausweise - Verschärfung für Neubauten erst ab 2016 (FOTO)

Geschrieben am 28-04-2014

Berlin (ots) -

Ab 1. Mai gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von
Gebäuden. Mit diesem Datum tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, die unter anderem
Verbesserungen für den Energieausweis vorsieht. Darauf weist die
Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die dena dokumentiert die
wichtigsten Neuerungen.

Altbauten Insgesamt sind für den Gebäudebestand keine wesentlichen
Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen. Trotzdem
müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten.

1. Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel

Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab
2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden
Heizungsanlagen nach dem 1. Januar 1985 eingebaut, müssen sie nach 30
Jahren ersetzt werden. Die EnEV 2014 sieht jedoch eine ganze Reihe
von Ausnahmen von dieser Regelung vor: So sind etwa Niedertemperatur-
und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Ein-
und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in
ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der
Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der
neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren
erfüllen.

2. Dämmung

Oberste Geschossdecken, die die Mindestanforderungen für die
Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden.
Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes
Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das
Dach darüber gedämmt ist oder die Mindestanforderungen an die Dämmung
erfüllt. Ausnahmen gelten, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1.
Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt
haben. Um zu klären, ob eine nachträgliche Dämmung nötig ist, ist es
ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Qualifizierte Fachexperten
findet man in der Energie-Effizienz-Expertenliste unter
www.energie-effizienz-experten.de.

Neubauten

Die EnEV 2014 sieht vor, dass neu gebaute Wohn- und
Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen
erfüllen müssen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz
(Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele
Hausbauer erfüllen schon heute freiwillig ähnlich hohe
Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren
Energieverbrauch deutlich senken und ihre Heizkosten minimieren.

Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte
Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte
sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden.

Energieausweis und neue Energieeffizienzklassen

Der Energieausweis für Gebäude wird verbessert. Die energetischen
Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis
rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen
zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und
Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger
Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch).
Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Bereits
vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten
ihre Gültigkeit.

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig zudem
bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrags muss der
Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden
- zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem
Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt
werden, zum Beispiel der Jahres-Endenergiebedarf oder -verbrauch des
Gebäudes. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse
vorliegt, muss auch die Effizienzklasse angegeben werden.

Weitere Informationen zur neuen EnEV finden Sie im Internet unter:
http://ots.de/R4ZlM



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
draeke@dena.de, Internet: www.dena.de


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