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EANS-Hauptversammlung: S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 29-04-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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S&T AG

Linz, FN 190272 m


Einladung


Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

15. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 30. Mai 2014, um 10:00 Uhr
im Festsaal des Schlosses Hagenberg
4232 Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2013,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013
und des Berichtes des Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2013

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
für das Ge­schäftsjahr 2014

7. Beschlussfassung über

a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital bis zum 05.06.2016 um bis zu EUR 12.063.649,00 durch
Ausgabe von bis zu 12.063.649 auf Inhaber lautende Stückaktien mit
Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sowie gegebenenfalls mit
Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und zwar im zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung nicht durch Beschluss des Vorstands und des
Aufsichtsrats ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger b)
Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, innerhalb von 5 Jahren
nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR
19.668.729,00 durch Ausgabe von bis zu 19.668.729 Stück neuen, auf
Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen, in einer oder mehreren Tranchen mit oder ohne
Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen
sowie c) der entsprechenden Änderung der Satzung in § 5
(Grundkapital) Absatz (5).

8. Beschlussfassung über a) die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §
159 Abs 3 AktG für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft
oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren ab Eintragung der
Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 2.000.000,00 bedingt zu
erhöhen und die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Satzung gemäß §
145 AktG zum Zweck der Anpassung des bedingten Kapitals in der
Satzung an das tatsächliche bedingte Kapital zu ändern (genehmigtes
bedingtes Kapital 2014) sowie b) die entsprechende Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital) durch Einfügung eines Absatzes (6).

9. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 21.05.2012 bis zum 20.11.2014 erteilten
Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf eigener Aktien in
unausgenütztem Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von
bis zu 10% des Grundkapitals b) bei gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung bzw.
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über
die Börse oder durch ein öffentliches Anbot unter Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) zu beschließen sowie

c) die Ermächtigung des Vorstandes erforderlichenfalls das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 3, 15,
17 und 19.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Nachstehende Unterlagen sind ab dem 9. Mai 2014 gemäß § 108 AktG auf
der Homepage der Gesellschaft (www.snt.at) veröffentlicht sowie am
Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift 4021 Linz,
Industriezeile 35, zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre
während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag
bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aufgelegt:

· Einberufung · Jahresabschluss mit Lagebericht · Konzernabschluss
mit Konzernlagebericht · Vorschlag für die Gewinnverwendung ·
Corporate Governance-Bericht · Bericht des Aufsichtsrats jeweils für
das Geschäftsjahr 2013 · Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-10 · Berichte des Vorstands zu den
Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 · Satzungsgegenüberstellung der unter
Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 vorgeschlagenen Änderungen.

Auf Verlangen erhält jede(r) Aktionär(in) unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab
9. Mai 2014 außerdem im Internet unter www.snt.at zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Mai 2014 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per
Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder E-Mail
(sandra.gruenwald@snt.at) zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals errei­chen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschluss­fassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge samt Be­gründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
die­ses Verlangen in Textform spätestens am 20. Mai 2014 der
Gesellschaft an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail
sandra.gruenwald@snt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform -
beispielsweise als PDF - dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und
Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.snt.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT-VERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
26. Mai 2014 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

per Post: S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54

per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at

oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598;unbedingt bei Aktien
ISIN AT0000A0E9W5 bzw. Wertpapier-Kennnummer 565773 im Text angeben).


DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über die Aktionärin bzw.
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsda­tum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernum­mer bei
juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer 565773, ·
Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf
den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben ge­nannten Nachweisstichtag 20. Mai 2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegen­genommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversamm­lung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung be­rechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 27. Mai
2014, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54

per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598;unbedingt bei
Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. Wertpapier-Kennnummer 565773 im Text
angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklä­rung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 39.337.459,00 und ist eingeteilt
in 39.337.459 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversamm­lung einzufinden und sich
beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestäti­gung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,Reisepass,
Personalaus­weis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 9.30 Uhr.

Linz, im April 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
ir@snt.at; +431801911125;

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S&T AG
Industriezeile 35
A-4021 Linz
Telefon: +43 664 6119214
FAX: +43 1 80191 1290
Email: ir@snt.at
WWW: www.snt.at
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000A0E9W5, DE000A1HJLL6
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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