EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten: Deutsche Umsetzung könnte Automobil- und Einzelhandel belasten
Geschrieben am 29-04-2014 |
Frankfurt am Main (ots) - Die Mitte März verabschiedete
EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkredite wird aktuell in deutsches
Recht umgesetzt. Zwar reguliert die Richtlinie ausschließlich die
Vergabe und die Vermittlung von Krediten für Wohnimmobilien. Der
Bankenfachverband befürchtet allerdings, dass in Deutschland auch die
Vermittlung von Konsumfinanzierungen gleichermaßen geregelt werden
könnte. Damit würden für Automobil- und Einzelhändler, die nur
nebenberuflich Finanzierungen vermitteln, dieselben Anforderungen
gelten wie für hauptberufliche Vermittler von Baufinanzierungen. Ein
Referentenentwurf ist zur Sommerpause 2014 angekündigt. Bis 2016 muss
die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein.
"Die Finanzierung einer Eigentumswohnung ist komplexer als ein
Kredit für eine Waschmaschine", sagt Jan W. Wagner,
Vorstandsvorsitzender des Bankenfachverbandes. Die Vergabe von
Verbraucherkrediten und deren Vermittlung im Handel wurden erst vor
vier Jahren umfassend neu geregelt. Daher fordert der
Bankenfachverband den deutschen Gesetzgeber auf, die eigentliche
Absicht der EU zu berücksichtigen und ausschließlich
Wohnimmobilienkredite zu regulieren. Nur so könnten unnötige
Belastungen vom Handel abgehalten werden, der auf Kreditangebote
angewiesen ist, um seine Waren zu verkaufen. Der Autohandel setzt
jeden zweiten Euro mit finanzierten Fahrzeugen um. Erhöhen sich die
bürokratischen Auflagen, so müssten sich Kredite verteuern, und
Null-Prozent-Finanzierungen stünden vor dem Aus. Viele Automobil- und
Einzelhändler könnten sogar ganz auf Finanzierungsangebote verzichten
und damit ihren Warenabsatz gefährden.
Angemessene Sachkunde von Kreditvermittlern
Die Richtlinie sieht eine Registrierung von Vermittlern von
Wohnimmobilienkrediten vor und fordert für sie eine umfassende
Sachkunde. Im Falle einer undifferenzierten Regulierung droht eine
Standard-Qualifikation, die für Vermittler von Baufinanzierungen und
auch von Konsumfinanzierungen gleichermaßen gelten könnte. "Es ist
nicht nachvollziehbar, warum ein Autohändler sich mit
Baufinanzierungen auskennen muss", kritisiert Wagner. Bei ähnlichen
Richtlinien belaufen sich die Anforderungen auf bis zu 200 Stunden in
fünf Jahren - allein für die laufende Weiterbildung. Dass im
Automobilhandel ein angemessenes Finanzierungs-Know-how vorhanden
ist, zeigen Eigeninitiativen wie der "Zertifizierte
Kreditvermittler".
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben rund 141 Milliarden Euro an Verbraucher und
Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur.
Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den Kreditbanken.
- Textfassung der Presseinformation
https://ssl.bfach.de/media/file/6990.doc
- Zertifizierter Kreditvermittler: PI vom 25.06.13
http://www.bfach.de/bankenfachverband.php/cat/6/aid/1300
Pressekontakt:
Stephan Moll
Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll@bfach.de
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