Offene Immobilienfonds nicht ohne Risiko: Banken täuschten falsche Sicherheit vor - Anleger mit guten Chancen auf Schadensersatz
Geschrieben am 30-04-2014 |
Bremen (ots) - Viele Kleinanleger von offenen Immobilienfonds
haben seit gestern die Chance, Schadensersatz von ihrer Bank zu
erhalten. Denn in den Beratungsgesprächen wurde oftmals eine falsche
Sicherheit vorgegaukelt. Die Berater hätten auf das Risiko einer
Aussetzung der Anteilsrücknahme, das Schließungsrisiko, hinweisen
müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshofs(BGH).
Auf die Banken könnten nun eine Verfahrenswelle mit
Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zurollen. Die renommierte
Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits zahlreiche
Anleger, die auf Empfehlung ihrer Bank Geld in offene Immobilienfonds
angelegt haben. Bei diesen kam es im Zuge der Finanzkrise 2008 und
aufgrund von Liquiditätsproblemen zu einer Fondsschließung.
Die Anwälte der Sommerberg LLP sehen sich in ihrer
Rechtsauffassung bestätigt. Schon seit 2011 hat die Kanzlei
Schadenersatzurteile für geprellte Anleger offener Immobilienfonds
erstritten. Rechtsanwalt André Krajewski begrüßt daher die aktuelle
Rechtsprechung des BGH: "Der BGH hat mit seinen Entscheidungen zu den
offenen Immobilienfonds die Rechte geprellter Fondsanleger nachhaltig
gestärkt."
Bislang gab es keine gefestigte Rechtsprechung, das machte
Prozesse für die Anleger riskant. Dieses Risiko ist durch die
BGH-Entscheidung entfallen. Jetzt steht fest, dass die Banken über
das Schließungsrisiko hätten aufklären müssen. "Wir raten Anleger
dazu, sich fachkundige anwaltliche Beratung zu suchen, um gegen das
anlegerschädigende Verhalten der Banken vorzugehen und den Schaden
ersetzt zu bekommen", so der erfahrene Anlegerschützer Krajewski
weiter.
Bei den betroffenen Fonds handelt es sich um Degi International
und Degi Europa, AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, Morgen Stanley P2
Value, CS Euroreal, SEB ImmoInvest sowie um den Fonds Premium
Manangement Immobilien-Anlagen (PMIA).
Pressekontakt:
Olaf Hasselbruch
Rechtsanwalt
Sommerberg LLP
Schlachte 41
28195 Bremen
Tel.: + 49 - 421 - 301 679 0
E-Mail: info@sommerberg-llp.de
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