Langfristiger Anstieg der EEG-Umlage vorerst gestoppt
Geschrieben am 07-05-2014 |
Frankfurt am Main (ots) - PwC-Berechnung: EEG-Umlage sinkt 2015
voraussichtlich auf 6,22 Cent / Positives EEG-Umlagekonto sorgt für
Entlastung / EEG-Novelle bremst mittelfristig den Anstieg der
EEG-Umlage
Nach dem jahrelangen Anstieg der Kostenumlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zeichnet sich eine
Stabilisierung der Abgabe für den Ausbau regenerativer Energien ab.
Die EEG-Umlage dient dazu, die höheren Vergütungen für regenerative
Energien durch die Stromkonsumenten zu finanzieren. Die
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC prognostiziert für
das Jahr 2015 eine EEG-Umlage in Höhe von 6,22 Cent pro
Kilowattstunde Strom. Damit wird sie voraussichtlich geringfügig
unter dem Wert von 6,24 Cent bleiben, den Verbraucher und Unternehmen
im laufenden Jahr bezahlen müssen. Der Grund für die Stabilisierung:
Die Einnahmen durch die gegenwärtige EEG-Umlage reichen im Moment
aus, um den Ausbau der regenerativen Energien zu finanzieren und
sogar noch einen Überschuss zu erwirtschaften.
Auf dem EEG-Umlagekonto, das Einnahmen und Ausgaben für die
Einspeisung der erneuerbaren Energien gegenüberstellt, zeichnet sich
derzeit eine positive Entwicklung ab. Ende April lag das Konto mit
über 1,6 Milliarden Euro im Plus. Im Oktober 2014 wird dann die Höhe
der EEG-Umlage für das kommende Jahr festgelegt: "Die finanzielle
Ausgangsbasis ist deutlich besser als in den Vorjahren. Im September
2012 lag das Defizit auf dem EEG-Umlagekonto bei 2,6 Milliarden Euro,
2013 waren es 2,2 Milliarden Euro, die durch eine Erhöhung der Umlage
im folgenden Jahr wieder ausgeglichen werden mussten. Nun rechnen wir
Ende September 2014 mit einem leicht positiven EEG-Kontostand von 200
Millionen Euro", sagt Dr. Norbert Schwieters, Global Energy Leader
bei PwC. Nach Berechnungen von PwC braucht daher die EEG-Umlage für
das kommende Jahr nicht erhöht zu werden, obwohl die Menge an
regenerativ erzeugtem Strom 2015 voraussichtlich um rund zehn Prozent
steigen wird.
Den Kostenanstieg zu bremsen war und ist auch eines der zentralen
Ziele der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie will
das bestehende Gesetz reformieren und die Energiewende konsequent
fortführen: Der Anteil der erneuerbaren Energien an der
Stromversorgung soll bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf
55 bis 60 Prozent steigen. Um die Kosen zu senken und die Ausbauziele
zu erreichen, sollen regenerative Energien mehr in den Energiemarkt
integriert werden. Schließlich zielt das Gesetz stärker auf die
Förderung kostengünstiger Technologien ab und will die Finanzierung
der EEG-Umlage auf eine breitere Basis stellen. "Die Reform des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wirkt sich zwar nicht sofort auf die
EEG-Umlage aus, bremst aber in jedem Fall mittel- und langfristig den
Anstieg", so Schwieters.
Ein zentrales Element der EEG-Novelle besteht darin, den Ausbau
kostengünstiger Technologien zu forcieren und den Zubau zu
kontrollieren. So gilt bei der Onshore-Windenergie genauso wie bei
der Photovoltaik ein jährlicher Deckel von 2,5 Gigawatt. Bei der
Biomasse sieht die Bundesregierung sogar eine jährliche Ausbaugrenze
von nur 100 Megawatt vor. Für die Windenergie vor den Küsten
definiert die Novelle einen Deckel von 6,5 Gigawatt bis 2020. "Der
Zubaudeckel für Photovoltaik, Onshore-Windenergie und Biomasse bremst
mittel- bis langfristig den Anstieg der EEG-Umlage. Dagegen wäre bei
der Offshore-Windenergie nach unserer Markteinschätzung auch ohne
eine Mengensteuerung eine installierte Leistung von 6,5 Gigawatt bis
2020 nicht oder lediglich geringfügig überschritten worden", betont
Schwieters.
Um den Kostenanstieg durch die Erneuerbaren Energien weiter zu
bremsen, soll zudem eine stärkere Integration der erneuerbaren
Energien in den Strommarkt erfolgen. Ein Element besteht in der
Pflicht der Anlagenbetreiber, den Strom selbst zu vermarkten. "Das
hat aber keinen direkten Einfluss auf die Entwicklung der
EEG-Umlage", so Schwieters. Dagegen können Ausschreibungen von
Erneuerbare-Energie-Anlagen, die das Gesetz ab dem Jahr 2017
ermöglicht, den Anstieg der EEG-Umlage dämpfen. Denn hier bekommen
Anbieter den Zuschlag, die mit der geringsten Vergütung auskommen.
Schließlich will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die
Finanzierung der EEG-Umlage auf eine breitere Basis stellen. So
müssen in Zukunft auch die Betreiber von Neuanlagen zur
Eigenstromerzeugung die EEG-Umlage abführen, wobei hocheffiziente
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen noch
zu 50 Prozent und Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu 85
Prozent von der EEG-Umlage befreit bleiben. "Durch die Einbeziehung
von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung zur Finanzierung der
EEG-Umlage wird verhindert, dass die Kosten für erneuerbare Energien
von immer weniger Stromverbrauchern getragen werden. Auch diese
Regelung bremst den Anstieg der EEG-Umlage", betont Schwieters.
Politisch höchst umstritten bleibt die Frage, in welchem Umfang
die stromintensive Industrie von der EEG-Umlage entlastet wird. In
dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zur Novellierung des EEG vom 8. April 2014 blieb dieser
Bereich noch ausgeklammert, da der konkrete Inhalt insbesondere von
den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien abhing, die die
EU-Kommission erst am 9. April 2014 beschlossen hat. Ein neuer
Referentenentwurf vom 5. Mai 2014, der heute vom Bundeskabinett
verabschiedet wurde, enthält nunmehr auch eine Anpassung der
sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" für stromkosten- und
handelsintensive Unternehmen.
Insgesamt ist die Neuregelung sehr komplex und auf den ersten
Blick restriktiver als heute. Allerdings sind umfangreiche Übergangs-
und Härtefallbestimmungen vorgesehen, so dass fast alle Unternehmen,
die bereits heute unter die Besondere Ausgleichsregelung fallen, auch
zukünftig in nahezu gleicher Größenordnung von der EEG-Umlage
entlastet bleiben. Die Entlastung der stromintensiven Industrie
dürfte 2015 wie in diesem Jahr bei ungefähr 5,1 Milliarden Euro
liegen.
Über PwC:
PwC bietet branchenspezifische Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung. Dort schaffen
wir für unsere Mandanten den Mehrwert, den sie erwarten. Mehr als
184.000 Mitarbeiter in 157 Ländern entwickeln in unserem
internationalen Netzwerk mit ihren Ideen, ihrer Erfahrung und ihrer
Expertise neue Perspektiven und praxisnahe Lösungen. In Deutschland
erzielt die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
an 28 Standorten mit 9.300 Mitarbeitern eine Gesamtleistung von rund
1,55 Milliarden Euro. Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das
PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen
Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure
Pressekontakt:
Thomas Meinhardt
PwC Presseabteilung
Tel.: (069) 9585-5433
E-Mail: thomas.meinhardt@de.pwc.com
www.pwc.de
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