EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 08-05-2014 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG
zu der
am Freitag, dem 6. Juni 2014, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle
Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien
stattfindenden
23. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G 1. Vorlage des Konzernabschlusses 2013 samt
dem Konzernlagebericht, Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses 2013 samt dem Lagebericht, dem Bericht des
Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013. 4. Beschlussfassung
über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG
aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 16. Mai 2014 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"),
Schottenring 30, 1010 Wien, auf: · Jahresabschluss mit Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2013, · Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013, · Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013, · Corporate Governance
Bericht für das Geschäftsjahr 2013, · Vorschlag für die
Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2013, · Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2-6, · Unterlagen für die Wahl in den
Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG sind spätestens ab 16. Mai 2014 auch im Internet unter
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG
SOWIE §119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft in Schriftform
an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung
VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 27. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH)
Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in
der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am
27. Mai 2014 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die
diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §111 AktG Depotverwahrte Inhaberaktien Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2014, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen
muss:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
TIF, PDF etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), ·
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, · Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung. · Die Depotbestätigung muss sich auf den
Nachweisstichtag 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft
auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung
hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
im Text angeben
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 5. Juni 2014, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein
Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer
+43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1
BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist
eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen
Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als
Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
(MESZ).
Wien, im Mai 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vienna Insurance Group
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-21919
FAX: +43(0)50 390 99-23303
Email: investor.relations@vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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