Steuerhinterziehung: Finanzminister über schärfere Regeln für Selbstanzeige einig - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Geschrieben am 16-05-2014 |
Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München,
Stuttgart (ots) - Die Finanzminister der Länder haben sich auf
schärfere Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
geeinigt. Straffrei bleibt sie nur noch bei hinterzogenen Beträgen
von bis zu 25.000 Euro.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Einig waren sich die Finanzminister nach übereinstimmenden
Medienberichten allerdings auch, dass die Möglichkeit zur
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung grundsätzlich
erhalten bleiben soll. Aber ab dem 1. Januar 2015 sollen die Strafen
deutlich steigen. Komplett straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann
nur noch, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht
überschreitet. Bei höheren Summen wird es für die Steuersünder teuer.
Noch vor der Sommerpause will das Bundesfinanzministerium einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Werden die Vorschläge der Finanzministerkonferenz in Recht
umgesetzt, wird bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe von 25.000
bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig.
Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der
Strafzuschlag auf 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer
Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Bislang bleibt eine
Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsbetrag bis 50.000 Euro
straffrei. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag von fünf Prozent
fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen
zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt
werden.
Für Steuerhinterzieher, die wieder in die Legalität zurückkehren
möchten, gilt also: Je eher umso besser - und auch einfacher und
günstiger. Mit einer Gesetzesverschärfung muss in jedem Fall
gerechnet werden und auch einstige Steueroasen signalisieren immer
mehr Bereitschaft, mit dem deutschen Fiskus zu kooperieren. Damit die
Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen
einige Punkte genau beachtet werden, die für den Laien kaum
überschaubar sind. Daher sollte er eine Selbstanzeige nicht ohne die
Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts verfassen. Denn
schon kleinste Fehler können gravierende Folgen haben und die
strafbefreiende Wirkung verpufft.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Über GRP Rainer
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Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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