Hagen (ots) - Die zu Ende gehende Woche hat einige
bemerkenswerte Nachrichten erzeugt, die möglicherweise unseren Umgang
im Internet, das ja nicht nur ein Unterhaltungsmedium ist, sondern
auch ein gigantischer Markt, nachhaltig verändern werden. Zum einen
ist es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das ein Recht auf
das Löschen personenbezogener Daten festgeschrieben hat. Zum anderen
ist es ein bemerkenswerter Beitrag des SPD-Vorsitzenden, der
angesichts von Google, Amazon und Apple von "in neufeudaler
Selbstherrlichkeit auftretenden Monopolisten" spricht. Das klingt
polemisch, ist es auch - aber es stimmt. Das Google-Urteil des
Europäischen Gerichtshofs darf ohne Übertreibung als ein Weckruf
verstanden werden, den ungezügelten Markt des Internets mit seinen
steuerflüchtigen Großakteuren einer ordoliberalen Marktwirtschaft zu
unterwerfen. Denn ordoliberal bedeutet zuvörderst: Ordnung. Und dann:
Freiheit.
Viel zu lange hat die Politik dem manchmal schwer
verständlichen Treiben im weltweiten Netz zugeschaut. Es ließ sich ja
auch nationalstaatlich nicht eindämmen. Ein Votum der Europäischen
Union dagegen kann selbst Google nicht ignorieren, weshalb das
Unternehmen darauf auch höchst schmallippig reagierte. Der Punkt ist
nur der: Die europäische Politik muss es auch wollen! Wenn Sigmar
Gabriel nun bekundet, dass er wolle, ist das ein gewaltiger,
allerdings überfälliger Schritt.
Daran schließen sich aber
auch Fragen an. Beispielsweise ist es absurd, dass sich das
Bundeskartellamt um Kleinstmärkte im Medienmarkt kümmert, das alles
übertönende Rauschen der globalen Giganten aber überhört. Der
Vizekanzler hat gut gebrüllt. Nun sollte er Taten zeigen.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
- Schwäbische Zeitung: Leitartikel zu Freihandelsabkommen - Charme der EU-Richtlinien Ravensburg (ots) - Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit
den USA kommen zu Recht in Verruf. Transparenz sollte das Abkommen
zwischen den beiden großen Handelspartnern EU und USA schaffen. Kaum
glaubwürdig, wenn man die Art und Weise der bisherigen
Verhandlungsführung betrachtet. Zwar versucht die EU-Kommission
diesen Image-Schaden nun wieder auszuräumen. Doch auch inhaltlich
liegt vieles im Argen.
Die bisherigen Verhandlungen erweckten den Anschein, eher dem
Wohle der Industrie zu dienen. Es geht zwar um den Abbau von mehr...
- Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Inklusion - Ein weiter Weg Ravensburg (ots) - Am Fall des elfjährigen Henri zeigt sich, dass
Wünschenswertes noch lange nicht zum Alltäglichen wird. Die
Gesellschaft steht erst am Anfang eines weiten Weges, Behinderte
intensiver in den Schulalltag zu integrieren. Geistig Behinderte vor
allem. Auf das Nein zweier Schulen, den Jungen mit dem Down-Syndron
zu unterrichten, reagiert das Kultusministerium mit Angeboten anderer
Schulen, die den Jungen aufnehmen würden. Es stellt auch klar, das
Wahlrecht der Eltern beziehe sich nicht auf jede einzelne Schule,
sehr mehr...
- Badische Neueste Nachrichten: Blatters Erkenntnis - Kommentar von Tobias Roth Karlsruhe (ots) - Interessant an Blatters Aussagen ist jedoch
weniger die späte Einsicht, sondern der Hinweis auf wirtschaftliche
Interessen Deutschlands und Frankreichs bei der Vergabe an den
Wüstenstaat. Blatter hat damit ein Thema angeschnitten, das bisher
ziemlich klein gehalten wurde, aber enorme Sprengkraft besitzt. Auch
deutsche Firmen bauen bei Weltmeisterschaften kräftig mit, ob in
Südafrika, Brasilien oder Katar. Die Aufträge sind äußerst lukrativ.
Und selten profitieren davon einheimische Unternehmen.
Pressekontakt: mehr...
- Rheinische Post: 1,4 Milliarden Euro Mütterrente fließen an die öffentliche Hand zurück Düsseldorf (ots) - Die Erhöhung der Mütterrente für Frauen, die
ihre Kinder vor 1992 geboren haben, verbleibt nicht allein bei den
Rentnerinnen. Wie aus einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts
DIW hervorgeht, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Samstagausgabe) vorliegt, fließen von den 6,7 Milliarden Euro,
die die Mütterrente künftig zusätzlich pro Jahr kostet, 1,4
Milliarden Euro an die öffentlichen Haushalte zurück. In Form von
höheren Steuern und Sozialbeiträgen sowie geringeren Zahlungen für
die Grundsicherung mehr...
- Kölner Stadt-Anzeiger: Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld. Köln (ots) - Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für
verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen,
Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen
Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt.
Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung
der großen Koalition ein großer Streitpunkt zwischen CDU/CSU und SPD
gewesen war. Vor allem die CSU hatte diese Sozialleistung für
traditionelle Familien durchgesetzt, als Ausgleich für die mehr...
|