Korrekturbedarf beim GKV-FQWG: Methodenfehler mit Mehrbelastungen für Betriebskrankenkassen in Höhe von 150 Millionen Euro vermeidbar
Geschrieben am 19-05-2014 |
Berlin (ots) - Anlässlich der am Mittwoch, den 21.5.,
stattfindenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages
zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der
Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) weist der
BKK Dachverband auf dringlichen Nachbesserungsbedarf beim
kassenartenübergreifenden Finanzierungssystem hin.
Die Betriebskrankenkassen fordern seit Langem, dass bei der
Zuweisung für Krankengeldaufwendungen aus dem Gesundheitsfonds an die
Krankenkassen die Höhe der Löhne der Versicherten berücksichtigt
wird. Momentan bekommen alle gesetzlichen Kassen eine Zuweisung aus
dem Fonds, die sich am Alter und Geschlecht ihrer
krankengeldberechtigten Versicherten orientiert, aber unabhängig von
deren Einkommen ist. Die beitragspflichtigen jährlichen Löhne und
Gehälter liegen aber pro BKK-versicherten Arbeitnehmer rund 2.700
Euro über dem GKV-Durchschnitt. Da die Höhe des Krankgeldes
maßgeblich vom Grundlohn bestimmt wird, müssen die BKK für diesen
Leistungsbereich mehr aufwenden als andere Kassenarten.
"Diese Ungerechtigkeit kann mit der Einbeziehung des Grundlohns im
Gesetzesentwurf aufgehoben werden", so Franz Knieps, Vorstand des BKK
Dachverbandes. "Wir fordern, dass die Höhe der Löhne der Versicherten
bei der Zuweisung für Krankengeld im Morbi-RSA berücksichtigt wird.
Setzt aber die Politik ihren aktuellen Vorschlag um, würde dieser
Methodenfehler die Kassenart BKK schätzungsweise 150 Millionen Euro
kosten. So viel gaben die Betriebskrankenkassen im letzten Jahr
insgesamt für ambulantes Operieren, die Flugrettung und als
Krankengeld zur Betreuung kranker Kinder aus."
Zum Hintergrund:
Der im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Vorschlag sieht bislang
keine Grundlohnkomponente vor. Vielmehr sollen die Zuweisungen an
eine Krankenkasse für Krankengeld zu 50 Prozent - wie bisher - auf
Basis der standardisierten Ausgaben und zu 50 Prozent auf Basis der
tatsächlichen Aufwendungen der Krankenkasse erfolgen.
Daher hat der BKK Dachverband ein Modell erarbeitet, das zu 70
Prozent die Höhe der Grundlöhne und zu 30 Prozent die Realkosten
berücksichtigt. Damit bleiben genügend Anreize für ein
bedarfsorientiertes Fallmanagement bei den Krankengeldbeziehern
bestehen. Gut umsetzbar ist das Modell auch, da das
Bundesversicherungsamt über die notwendigen Daten verfügt.
Der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in
der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet ein finanzielles
Umverteilungsverfahren zwischen den Krankenkassen. Dieses
Umverteilungsverfahren soll die Finanzierungsrisiken, die sich aus
den unterschiedlichen Krankenzuständen der Versicherten der Kassen
ergeben, ausgleichen. Der Ausgleichsmechanismus wird über den
Gesundheitsfonds abgewickelt. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die
Krankenkassen pro Versicherten eine Grundpauschale plus einen Zu-
bzw. Abschlag für den Krankheitszustand der Versicherten - der
Morbidität. Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren Versicherten
bekommen mehr Geld als die mit gesunden.
Wie das BKK Modell zum Thema Krankengeld im Detail aussieht, sowie
weitere wichtige Positionen zu anderen regelungsbedürftigen
Ausgleichsfaktoren wie der Annualisierung der Kosten Verstorbener und
Auslandsversicherter sowie Aussagen zum Institut für
Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTG) legt
der BKK Dachverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf des GVKV-FQWG
ausführlich dar.
Aktuell sind 94 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbände
Mitglieder des Dachverbandes. Sie repräsentieren rund zehn Millionen
Versicherte.
Pressekontakt:
Christine Richter
Pressesprecherin
TEL (030) 2700406 301
FAX (030) 2700406 111
christine.richter@bkk-dv.de
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