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Schiewerling: Union hält mit dem Rentenpaket Wort

Geschrieben am 19-05-2014

Berlin (ots) - Rentenreform schließt Gerechtigkeitslücken und
bringt Verbesserungen für Millionen Menschen

Die Koalition hat sich auf eine Einigung im Rentenpaket
verständigt. Damit kann das Rentenpaket wie vorgesehen zum 1. Juli in
Kraft treten. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling:

"Das Rentenpaket der Koalition würdigt Lebensleistung, schließt
Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen
Menschen. Die Union setzt damit das um, was sie den Menschen in
unserem Land zur Bundestagwahl 2013 versprochen hat.

Gerade diejenigen, die in ihrem Leben viel geleistet haben,
profitieren vom Rentenpaket. Sie haben lange hart gearbeitet,
Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder
geboren, großgezogen und damit Verantwortung auch für die nächsten
Generationen übernommen. Genau das macht auch die
Generationengerechtigkeit dieses Reformpaktes aus.

Neben der Anerkennung von Lebensleistung hilft das Rentenpaket
denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können
oder Maßnahmen der Rehabilitation benötigen, um nach Krankheit oder
Unfall wieder zurück in den Job zu finden.

Für die Union ist die Mütterrente das Herzstück der Reform. Mütter
von vor 1992 geborenen Kindern erhalten eine bessere Anerkennung
ihrer Erziehungsleistung in der Rente. Pro Kind erhalten sie so einen
Entgeltpunkt und damit rund 28 Euro mehr Rente monatlich (im Osten
sind es rund 26 Euro). Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke,
weil Geburten nach 1992 bislang deutlich besser gestellt waren. Mit
dieser Reform wird der Abstand kleiner.

Lebensleistung - nämlich 45 Jahre Arbeit und Einzahlung ins
Rentensystem - erkennt auch die Rente mit 63 an. Für die Union ist
und bleibt maßgeblich, dass mit dem jetzigen Kompromiss wesentliche
Voraussetzungen erfüllt werden: Es dürfen keine falschen Anreize für
eine Frühverrentung gesetzt werden. Die Union hat dazu früh eine
Stichtagsregelung vorgeschlagen, was jetzt in Form des "rollierenden
Stichtags" umgesetzt wird.

Zum anderen macht die Union unmissverständlich klar, dass die neue
Regelung das Ziel der "Rente mit 67" weder aushebeln noch mindern
wird. "Rente mit 63" kann nur eine Übergangsregel sein.

Die Union macht ebenso deutlich: Allein schon aufgrund des
demografischen Wandels kann es künftig nur um die Verlängerung von
Lebensarbeitszeiten gehen. Dort müssen wir jedoch insgesamt flexibler
werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Menschen auch jenseits des
regulären Renteneintrittsalters weiter im Erwerbsleben stehen wollen.
Dies müssen und werden wir weiter fördern; diese zusätzliche
Erwerbsleistung muss sich für die Älteren dann auch in der sozialen
Absicherung lohnen.

Anliegen der Union ist es, Menschen mit freiwilligen Beiträgen
nicht schlechter zu stellen, als Zeiten von Arbeitslosigkeit. Bislang
war weder im geltenden Recht (abschlagsfreie Altersrente für
besonders langjährig Versicherte ab 65) noch im Gesetzentwurf
geregelt, dass der Rentenanspruch auch mit freiwilligen Beiträgen
begründet werden kann. Da auch freiwillig Versicherte (meist
selbstständige Handwerker) häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren
Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben,
werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für
besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt. Voraussetzung
ist eine durchgehende freiwillige Beitragszahlung. Um auch hier
Missbrauch zu vermeiden, werden freiwillige Beiträge, die neben
Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden, nicht berücksichtigt. Auch
diese Regelung kann daher nicht als Brücke in die Frühverrentung
genutzt werden.

Schließlich werden wir auch das Ehrenamt weiter stärken. Man hat
sich deshalb darauf verständigt, eine Übergangsregel zu verlängern,
mit der sichergestellt ist, dass die Aufwandsentschädigung u.a. für
kommunale Ehrenbeamte und für Mitglieder der Selbstverwaltung in der
Sozialversicherung auch über 2015 hinaus bis 2019 nicht bei der
Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung berücksichtigt wird."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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