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Börsen-Zeitung: Da gibt es kein Vertun, Kommentar zur Kriminalität von Bernd Wittkowski

Geschrieben am 21-05-2014

Frankfurt (ots) - Ist das Bankgewerbe eine kriminelle Vereinigung?
Solche ehrenwerten Gesellschaften definiert das deutsche
Strafgesetzbuch als Gruppierungen, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit
darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen". Da darf man angesichts
des Falls Credit Suisse und des mutmaßlichen Falls BNP Paribas und
mit Blick auf eine Vielzahl weiterer Verfahren gegen die geballte
Branchenprominenz schon mal nachfragen.

Um die Antwort vorwegzunehmen: Am Stammtisch mag die These von der
kriminellen Vereinigung mehrheitsfähig sein. Wir bleiben jedoch bei
unserer seit langem vertretenen Einschätzung, dass die allermeisten
Banken und Sparkassen nicht Täter, sondern - zum Beispiel als
unverschuldet Reputationsgeschädigte und als von der Regulierung
Mitbetroffene - Opfer der Krise und der mit ihr hochgespülten
Skandale sind. Und dass 97% der Bankbeschäftigten bis hinauf zu den
Vorständen ihrer Arbeit seit eh und je redlich und zuverlässig
nachgehen.

Das Problem sind die 3%. Und da kann es kein Vertun geben. Die
Schuldigen müssen zur Verantwortung und zur Not auch aus dem Verkehr
gezogen werden. Das gilt zunächst für die Institutionen, wobei sich
mit Credit Suisse ja erstmals seit Jahrzehnten eine Bank
hochoffiziell schuldig bekannt hat. Die Diskussion, ob Strafen von
2,8 Mrd. Dollar wie in diesem Fall oder mehr als 5 Mrd. Dollar, wie
jetzt für die Causa BNP Paribas kolportiert wird, (zu) hoch sind,
kann man sich schenken. Gemessen an den 13 Mrd. Dollar, mit denen im
vorigen Jahr J.P. Morgan wegen obskurer Hypothekengeschäfte zur Kasse
gebeten wurde, sind das fast schon Schnäppchenpreise. Natürlich hinkt
(auch) dieser Vergleich.

Entscheidend ist, dass Bußen und Strafen ihre Zwecke erfüllen. Das
sind gemeinhin Prävention in Form von Abschreckung, Resozialisierung
und Schutz der Allgemeinheit sowie Vergeltung und Sühne. Insoweit ist
offensichtlich, dass die juristische Aufarbeitung der unerträglichen
Vorgänge Wirkung zeigt. Der Reinigungsprozess an namhaften
Finanzplätzen ist in vollem Gange. Ein Schweizer Bankier etwa, der
heute noch Steuerhinterziehung fördern würde, müsste wirklich mit dem
Klammerbeutel gepudert sein. Aber der Prozess ist, gerade in der
Eidgenossenschaft, nicht zu Ende. Auch die Cum-ex-Geschäfte rund um
den Dividendentermin werden dabei noch eine Rolle spielen.

Klar ist, dass nach den Institutionen am Ende auch handelnde und
verantwortliche Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Mindestens durch Verlust ihres Jobs. Bei rechtskräftig nachgewiesenen
Regelverletzungen auch mehr.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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