Wussten Sie eigentlich: Eine Privathaftpflichtversicherung schützt auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Geschrieben am 22-05-2014 |
Saarbrücken (ots) - Der Nachbar fordert Ersatz für die zerkratzte
Autotür. Doch ist Ihre Tochter wirklich mit ihrem Fahrrad
vorbeigestreift? Oder ist Ihr Sohn tatsächlich Schuld an dem
Brandloch im Teppich seines Schulfreundes? Gerade Eltern können
leicht mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden, obwohl sich
die Frage nach dem Verschulden nicht eindeutig beantworten lässt.
Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt erklärt, wie die
private Haftpflichtversicherung in diesen Situationen hilft.
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten
Versicherungen und gerade für Eltern unverzichtbar. Sie zahlt im
Schadenfall für berechtige Ansprüche - sie hilft aber auch, wenn zum
Beispiel unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
erhoben werden. Der Versicherer übernimmt die Prüfung der
Haftungsfrage Nicht immer ist nach einem Schadenfall klar, wen die
Schuld trifft. Der Haftpflichtversicherer übernimmt die Prüfung
dieser Frage für seinen Versicherungsnehmer. "Viele Kunden vergessen
in solchen Situationen, dass sie eine private Haftpflichtversicherung
besitzen, die den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freistellt. Hat
der Versicherer die Haftung geklärt, gleicht er berechtigte Ansprüche
aus und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Er übernimmt praktisch die
Funktion einer 'passiven Rechtsschutzversicherung'. Kunden sollten
sich nach einem Schadenfall daher auch immer direkt mit ihrem
Versicherer in Verbindung setzen", sagt Bernd Kaiser.
Wenn kleine Kinder Schäden anrichten
Kinder unter sieben Jahren (im fließenden Straßenverkehr unter
zehn Jahren) gelten als deliktunfähig und haften somit grundsätzlich
nicht für angerichtete Schäden. Auch ihre Eltern können nur dann
haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt
haben. Viele Eltern fühlen sich jedoch moralisch verpflichtet,
Schadenersatz zu leisten. "Dann ist es gut, eine
Haftpflichtversicherung zu haben, bei der deliktunfähige Kinder
mitversichert sind. Sie greift auch ohne Prüfung der
Aufsichtspflicht", so der Experte.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-phv
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Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
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