EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 22-05-2014 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft
Walfischgasse 14, 1015 Wien
FN 83203 h
EINLADUNG zur 25. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 23. Juni 2014,
um 10:00 Uhr,im Raum "Sky Hall", wolke 19, ARES TOWER, Donau City
Straße 11, 1220 Wien stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der
Rath Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013 5. Beschlussfassung über die Vergütung für
den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 6. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 2. Juni
2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor
Relations, auf: o Jahresabschluss mit Lagebericht o
Corporate-Governance-Bericht o Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht o Vorschlag für die Gewinnverwendung o Bericht des
Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2013; o
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 2. Juni 2014
außerdem in Internet (www.rath-group.com/IR/ Hauptversammlungen)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 2.
Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Juni 2014 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch
an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, oder
per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft
übermittelt werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind
ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2014 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 17. Juni 2014 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations,Walfischgasse
14, A-1015 Wien Per Telefax:+43 (1) 513 44 27-87 per E-Mail:
RathHV2014@nhp.at per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000785555 in Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: o Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) o Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer o Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung o Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag, 13. Juni 2014 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft,Investor Relations,Walfischgasse
14, A-1015 Wien Per Telefax:+43 (1) 513 44 27-87 Per E-Mail:
RathHV2014@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text angeben) Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch
für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im Mai 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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Teebeuteln erreicht. Der Umsatz stieg um ein Prozent auf 485
Millionen Euro. Die traditionsreiche Teemarke Meßmer des
Tochterunternehmens Ostfriesische Tee Gesellschaft (OTG) ist
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