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Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)

Geschrieben am 22-05-2014

Jena (ots) -

Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung
des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der
Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des
Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. "Dies bedeutet, dass unser
Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun
als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen
vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig", erläutert
Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(www.pwb-law.com) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun
mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.

"Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die
geschädigten Phoenix-Anleger", betont Rechtsanwalt Kilian. "Vor allem
ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen
durch den Insolvenzverwalter." Als einzige Kanzlei hatte sich PWB
Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der
Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung
bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten
Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen.
Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren,
hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die
mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens
gesteckt hatten.

Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei
einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen.
Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der
eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH
hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand
der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen
Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines
Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.

"Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen
der Anleger oft durch den Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem
positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere
Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu
erhalten", freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.

Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von
Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das
Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften
angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein
Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches
Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst
GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005
eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren.
Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung
ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.

Auf der Homepage der Kanzlei (www.pwb-law.com) nimmt Rechtsanwalt
Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des
Bundesgerichtshofes.



Pressekontakt:
All4Press
Erich R. Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt

Telefon: 0361 55 06 710
Fax: 0361 55 06 711
E-Mail: info@all4press.de
Internet:www.all4press.de


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