Grillparty am besten vorher ankündigen
Geschrieben am 23-05-2014 |
Stuttgart (ots) - Magazin Reader's Digest informiert, wie man
Streit mit dem Nachbarn vermeiden kann
Mal geht es um zu laute Partymusik, mal um Grundstücksgrenzen,
oder um Katzenkot: Ärger mit den Nachbarn gehört vielerorts zum
Alltag. Das Magazin Reader's Digest gibt in seiner Juni-Ausgabe viele
Tipps, wie sich Nachbarschafts¬streitigkeiten vermeiden lassen, auf
welche Gesetze und Regelungen man sich berufen kann und was zumutbar
ist. Aus Sicht von Alexander Wiech vom Bundesverband Haus & Grund
Deutschland sollte die Grundregel im nachbarschaftlichen Verhältnis
aber stets lauten: "Das erste Gebot lautet Rücksichtnahme. Das
zweite Gebot lautet: Üben Sie Toleranz."
So gilt es als hinnehmbar, den Kot von Nachbars Katze aus dem
eigenen Garten zu entfernen, wenn sich die Menge in Maßen hält. Die
Hinterlassenschaften von drei Katzen zu beseitigen, seien dem
Nachbarn hingegen nicht zuzumuten, so das Amtsgericht Neu-Ulm.
Anderes Beispiel: Selbst wenn der Hausbesitzer ein Heer von
Gartenzwergen bei sich aufstellt, ist der Nachbar machtlos. Das
Einschreiten ist erst dann zulässig, wenn die Zwerge dem Nachbarn den
Stinkefinger oder den nackten Hintern entgegen strecken. Und, auch
das muss man wissen: Wer sich daran stört, dass der Nachbar stets
seine Wäsche auf dem Balkon trocknet, ist machtlos - die Gerichte
sehen darin "keine ästhetische Beeinträchtigung" der Hausfassade.
Ein immer wieder kehrender Streit dreht sich um die Frage,
inwieweit man akzeptieren muss, dass die Bäume des Nachbarn über die
Grundstücksgrenze wachsen. Bei diesem Thema ist es ratsam, sich über
die Nachbarschaftsgesetze zu informieren, die je nach Bundesland ganz
unterschiedlich geregelt sind. Während es in Österreich solche
Regelungen nicht gibt, sollte man in Deutschland zumindest beim
Pflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern die geltenden Abstandsregeln
zum Nachbargrundstück beachten. Schwere, überhängende oder gar
bereits abgestorbene Äste, die nebenan die Gartenmauer beschädigen
oder dort gar Menschenleben gefährden könnten, müssen auf jeden Fall
entfernt werden. Wer dafür die Motorsäge braucht oder gleich noch den
Rasen mähen will, sollte dies wochentags zwischen 7 und 20 Uhr tun,
an Sonn- und Feiertagen müssen solche Geräte hingegen pausieren.
Und wie steht es mit der nächsten Grillparty und dem damit
verbundenen Rauch? Das Landgericht München wies die Klage zweier
Hauseigentümer ab, die ihrem Nachbarn das Grillen untersagen wollten,
nachdem er von Mai bis August bereits 16 Mal gegrillt hatte. Heikel
könnte es werden, wenn die Party bis weit in die Nacht durch Lärm und
laute Musik ausartet, immerhin gilt in Deutschland die gesetzlich
geschützte Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. "Um zu vermeiden, dass sich
die Nachbarn beschweren, warnen Sie sie am besten ein bis zwei Tage
vor, wenn Sie eine Grillparty planen", rät Alexander Wiech vom
Eigentümerverband Haus & Grund in der neuen Ausgabe des Magazins
Reader's Digest. Rücksicht sollte man übrigens auch beim Thema
Rauchen üben - also die Zigarette nicht unbedingt neben dem
Schlafzimmerfenster der Nachbarwohnung qualmen.
Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Juni-Ausgabe von Reader's Digest
Deutschland ist ab 26. Mai an zentralen Kiosken erhältlich.
Artikel aus der Juni-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf "Unternehmen" und dann auf "Service
für Journalisten" klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest)
Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH,
Öffentlichkeitsarbeit
Vordernbergstr. 6, D-70191 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711/6602-521, Fax +49 (0) 711/6602-160, E-Mail:
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