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Brandschutz fordert alle Mitarbeiter / TÜV Rheinland: Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer bestimmen / Mindestens zwei Fluchtwege sind Pflicht

Geschrieben am 27-05-2014

Köln (ots) - Falscher Umgang mit Einrichtungsgegenständen und
Stoffen, mangelndes Bewusstsein für Gefahren oder fehlende Aufklärung
von den Vorgesetzten: Das sind laut Deutscher Gesetzlicher
Unfallversicherung die Hauptursachen für Brände in Betrieben. Damit
es nicht zu einem Brand im Unternehmen kommt, sind alle Mitarbeiter
gefordert. Der Betreiber muss den Feuerlöscher bereitstellen, die
Beschäftigten müssen sich an die Brandverhütungsvorschriften halten.
Außerdem braucht jedes Unternehmen ab einer Größe von 5.000
Quadratmetern einen Brandschutzbeauftragten und, abhängig von der
Größe des Betriebs, einen oder mehrere Brandschutzhelfer.

Innerhalb von 35 Metern ins Freie

Eine Feuerleiter als Fluchtweg an der Hauswand gibt es heute nur
noch selten. "In jedem Betrieb sind jedoch zwei Fluchtwege Pflicht.
Die Anforderungen an die Wege sind hoch. Innerhalb von 35 Metern muss
ein sogenannter notwendiger Treppenraum oder das Freie erreichbar
sein", sagt Oliver Krüger, Brandschutzsachverständiger von TÜV
Rheinland. Ein notwendiger Treppenraum ist eine Einrichtung, die laut
Baurecht unentbehrlich ist und ins Freie führen muss. Kann ein
Betrieb keine zwei Fluchtwege einrichten, ist ein
Sicherheitstreppenraum notwendig. Darin wird zum Beispiel eine
Rauchschutzdruckanlage installiert, die es den Mitarbeitern
ermöglicht, nach unten zu fliehen - ohne die giftigen Gase
einzuatmen. Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, ob die
Fluchtwege frei sind. "Außerdem überprüft er Türen, die
Rauchgasabzugsanlage und ob die Feuerwehrzufahrt frei ist", erläutert
der TÜV Rheinland-Experte.

Gebäude verlassen und Notruf absetzen

Benannte Brandschutzhelfer sorgen bei einem Brand für die
Evakuierung der Mitarbeiter. "Sie kennen die Fluchtwege und können
mit Wandhydranten umgehen", sagt Oliver Krüger. Ihre Ausbildung
übernehmen unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland. Wie viele
Brandschutzhelfer notwendig sind, ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können zwar auch selbst einen
Löschversuch unternehmen, sollten sich dabei aber nicht in Gefahr
bringen. Oberste Pflicht ist, Kollegen zu helfen, die Feuerwehr zu
rufen und das Gebäude verlassen.



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Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
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