Zahlungsmoral immer besser, aber auch mehr neue Schulden für Konsum - Aktuelle Inkasso-Umfrage: Schnellere Verbraucherinsolvenz mit fataler Signalwirkung - Kritik an Gesetz gegen Zahlungsverzug
Geschrieben am 27-05-2014 |
Berlin (ots) - Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Verbrauchern
wird immer besser. In ihrer Halbjahresumfrage berichten 77 Prozent
der Inkassounternehmen, dass Rechnungen jetzt genauso gut oder besser
als vor sechs Monaten bezahlt werden.
Auch bei den Insolvenzen setzt sich die Entspannung fort. Der
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erwartet einen
Rückgang der Unternehmenszusammenbrüche auf rund 25.000 in diesem
Jahr (2013: 25.995).
Trotzdem beobachten die Inkassounternehmen auch jetzt stockende
Zahlungsprozesse bei Firmen im Verbrauchergeschäft. So berichten 41
Prozent in der Umfrage, dass Kunden von Onlinehändlern ihre
Rechnungen schlecht begleichen. Weiterhin haben viele Vermieter
Schwierigkeiten mit der Zahlungsbereitschaft ihrer Mieter (41 Prozent
der Inkassounternehmen melden das), und auch Energieversorger (40
Prozent), der Versandhandel (38 Prozent) sowie die
Dienstleistungsbranche allgemein (38 Prozent) klagen über Kunden mit
einem schlechten Zahlungsverhalten.
Hauptgrund, warum private Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommen, ist Überschuldung. 79 Prozent der BDIU-Unternehmen
sagen das.
Schnellere Entschuldung sorgt für Kritik
Umso mehr richtet sich daher der Blick auf den 1. Juli 2014. Denn
ab diesem Datum haben zahlungsunfähige Verbraucher die Möglichkeit,
innerhalb von nur noch drei Jahren durch ein Gericht von ihren
Schulden befreit zu werden.
Bislang geht das frühestens nach sechs Jahren.
"Viele Verbraucher verstehen das als ein Signal, dass sie sich
leichter ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten", so
Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. "Das dürfte sich für die
Gläubiger allerdings als ganz fatal erweisen."
Viele Überschuldete warteten laut BDIU mit einem Insolvenzantrag
auf die neue Rechtslage. Unter anderem deswegen gingen die
Verbraucherinsolvenzen in diesem Jahr auf 90.000 Fälle zurück, etwa
1.200 weniger als 2013. Bereits letztes Jahr sank deren Zahl
gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 91.200.
2015 seien aber wieder bis zu 100.000 Fälle zu erwarten.
Denn trotz der sich erholenden Wirtschaft und der zurückgehenden
Arbeitslosigkeit gibt es weiterhin einen hohen Sockel überschuldeter
Verbraucher. Fast jeder zehnte Erwachsene ist betroffen.
Junge Menschen seien besonders gefährdet. Ihr Zahlungsverhalten
monieren die Gläubigervertreter schon seit Längerem. 50 Prozent der
Inkassounternehmen melden im ersten Halbjahr 2014, dass das
Zahlungsverhalten junger Erwachsener zwischen 18 und 24 Jahren
schlechter ist als das von Verbrauchern jenseits der 25 Jahre.
Vor allem sind es Konsumschulden, von denen die Inkassounternehmen
berichten.
Häufigste Gläubiger junger Verbraucher sind
Telekommunikationsunternehmen, wie 94 Prozent der Inkassounternehmen
melden (für über 25-jährige Schuldner machen 68 Prozent der
BDIU-Mitglieder diese Angabe). Weitere typische Gläubiger junger
Schuldner sind laut der Umfrage Onlinehändler (83 Prozent der
Inkassodienstleister bestätigen das). Dagegen sind die häufigsten
Gläubiger der über 25-jährigen Schuldner Banken und Kreditinstitute
(87 Prozent der Inkassounternehmen machten eine entsprechende Angabe
in der Umfrage) sowie Energieversorger (70 Prozent).
Getragen durch die gute Konjunktur, niedrige Arbeitslosigkeit und
attraktiven Zinsen, hält zudem die Konsumlaune der Verbraucher an.
Dies geht allerdings einher mit einer höheren Risikoneigung privater
Schuldner. Alarmierend dabei ist: 70 Prozent der Inkassounternehmen
melden, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund ist,
warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen.
Zahlungsverzug: Neues Gesetz könnte Gläubiger schlechter stellen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr,
das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, erntet Kritik vonseiten
der Inkassobranche. Zwar sollen Gläubiger Geschäftskunden bei Verzug
künftig pauschal 40 Euro in Rechnung stellen können. Allerdings
sollen diese 40 Euro auf den gesamten Verzugsschaden angerechnet
werden - insbesondere auch auf anfallende Kosten für
Inkassounternehmen oder Anwälte.
"Das Gesetz hat zum Ziel, Gläubiger zu unterstützen und ist im
Prinzip zu begrüßen", so Spitz. "Die Pauschalanrechnung allerdings
ist schädlich. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum
zur Verfügung gestellt bekommen. Den sollte sie im Sinne der
Gläubiger nutzen und zudem ähnliche Regelungen auch für
Verbrauchergeschäfte einführen. So ließe sich Zahlungsverzug noch
besser bekämpfen."
Ausführlich unter
www.inkasso.de/presse/frhjahrsumfrage/frhjahrsumfrage/index.html
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.; Pressesprecher:
Marco Weber; Friedrichstr. 50-55; 10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 206 07 36 40
Fax: +49 (0) 30 / 206 07 36 33
Mail: weber@inkasso.de
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