Pflegereform:
Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar
Geschrieben am 28-05-2014 |
Berlin (ots) - Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetzentwurf zur Pfle-geversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf
Bauer:
Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform
of-fen. Denn ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst 2017
kommen. Es ist aber ein Fehler, zunächst Leistungsverbesserungen zu
schaffen und erst danach zu regeln, wer anspruchsberechtigt ist.
Zudem bleiben die geplanten Verbesserungen unzureichend, weil keine
automatisierten Leistungsanpassungen vorgesehen sind. Diese sind
jedoch dringend geboten, um den Pflegenden zu helfen, die psychisch
und finanziell an der Belastungsgrenze stehen.
Nötig ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung.
Da-zu gehören faire Löhne ebenso wie Konzepte, die eine hochwertige
Pfle-ge gewährleisten.
Hintergrundinformationen:
SoVD-Stellungnahme
http://www.sovd.de/2350.0.html
TV-Clip Pflegenotstand abwenden
http://www.youtube.com/watch?v=zNtl1BgMQxc&list=PLFE0D14D59B013C0E
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
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