"Diversity-Kompetenz in der Justiz für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht" / Zum 2. Deutschen Diversity-Tag am 3. Juni 2014
Geschrieben am 02-06-2014 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
eine systematische Stärkung der Diversity-Kompetenz in der Justiz.
"Diversity-Kompetenz in der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung
für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht", erklärt Beate
Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich des 2. Deutschen
Diversity-Tags. Die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich in der
Justiz selbst ebenso widerspiegeln wie im Umgang der Justiz mit allen
Verfahrensbeteiligten. Die Richterschaft, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte, Justizbehörden sowie die Anwaltschaft stünden in der
Verantwortung, vorurteilsfrei und wertschätzend mit den vielfältigen
Parteien zu kommunizieren, um Beschwerde- und Gerichtsverfahren fair
und angemessen führen zu können.
In diesem Zusammenhang erinnert das Institut an die von
Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Stärkung der
interkulturellen Kompetenz bei Strafverfolgungsbehörden und
Richterschaft. Dies wurde im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung
der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages mehrfach als notwendige Begleitmaßnahme betont. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dies und appelliert an
die betreffenden Stellen, zeitnah entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln und anzubieten.
"Diversity-Trainings sollten fester Bestandteil der juristischen
Regelausbildung und der Berufsfortbildung werden", sagt Nina Althoff,
Juristin und Leiterin des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte
und Vielfalt" am Institut. Heute fehle es sowohl an einem
entsprechenden Angebot als auch an einem Bewusstsein dafür, wie sehr
anwaltliche Beratung, Gerichtsverfahren und Urteile von
Chancenungleichheit und Diskriminierung beeinflusst sein können.
Diversity meint eine Vielzahl von Dimensionen menschlicher
Vielfalt wie ethnischer Hintergrund, Religion, Geschlecht,
Behinderung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Alter
oder Lebenskonzepte.
Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt"
entwickelt Informations- und Fortbildungsmodule für Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in Diversity und menschenrechtsbasiertem
Diskriminierungsschutz. Langfristig sollen die Fortbildungen in die
Curricula der juristischen Bildungsträger aufgenommen werden. Das
Projekt stützt sich auf Kooperationspartner wie das Deutsche
Anwaltsinstitut, den Deutschen Anwaltverein und die
Bundesrechtsanwaltskammer.
Informationen zum Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und
Vielfalt": http://ots.de/YyxOV
Das dreijährige Projekt ist im Januar 2012 gestartet und wird im
Rahmen des XENOS-Programms "Integration und Vielfalt" durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert.
Online-Handbuch "Aktiv gegen Diskriminierung"
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin,
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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