Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie: Droht den Online-Händlern eine Abmahnwelle?
Geschrieben am 04-06-2014 |
Köln (ots) - Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann warnt: Händlern, die
ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und
Shopsysteme nicht rechtzeitig bis zum 13. Juni 2014 anpassen, drohen
kostspielige Abmahnungen
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der
Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2014 bringt entscheidende
Veränderungen für den deutschen E-Commerce mit sich: Laut eco -
Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (www.eco.de) müssen
viele Onlinehändler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
Widerrufsbelehrungen und Shopsysteme noch auf den neuesten Stand
bringen sowie ihren Kunden ab dem Stichtag ein Widerrufsformular zur
Verfügung stellen. Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco
Kompetenzgruppe E-Commerce (http://e-commerce.eco.de/), warnt Händler
davor, nicht rechtzeitig auf diese Neuregelungen zu reagieren: "Die
Umsetzung tritt unmittelbar in Kraft und sieht keine weitere
Übergangsfrist vor. Onlineshops, die ihre AGB und
Widerrufsbelehrungen nicht bis zum 13. Juni an die neuen Richtlinien
anpassen und rechtsgültig verfassen, riskieren daher kostspielige
Abmahnungen."
Die Verbraucher müssen besser informiert werden
Die zugrundeliegende EU-Richtlinie sieht vor, dass Kunden bei
Bestellungen im Netz umfassend und transparent über
Widerrufsbedingungen, Fristen, Kosten und Ausnahmen informiert werden
müssen. So sollen vor allem Käufe bei Händlern in anderen EU-Staaten
deutlich einfacher und sicherer werden. Händler müssen ihren Kunden
die Möglichkeit geben, Bestellungen über ein online zur Verfügung
gestelltes Widerrufsformular, per E-Mail oder über eine gebührenfreie
Rufnummer innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Zudem sieht
die Neuregelung schnellere Rückzahlungen vor: Nach erfolgter
Rücksendung müssen Onlinehändler den Kaufpreis innerhalb von 14 statt
wie bisher 30 Tagen zurückerstatten. Kostenpflichtige
Zusatzleistungen bei der Bestellung - etwa Garantieverlängerungen
oder Versicherungen - müssen in Zukunft vom Kunden explizit
ausgewählt werden. Vorab gesetzte Häkchen und ähnliche Vorauswahlen
durch den Shop machen etwaige Zusatzleistungen ab dem 13. Juni
unwirksam.
Neue Richtlinie gibt auch den Händlern mehr Freiheiten
Neben dem verbesserten Verbraucherschutz bringt die neue
Richtlinie auch für Online-Händler und Shop-Betreiber einige Vorteile
und Freiheiten: So ist die Übernahme von Rücksendekosten für Händler
ab dem 13. Juni nicht mehr verpflichtend, kann jedoch weiterhin als
freiwillige Leistung angeboten werden. Zudem können bestimme Artikel
aus dem Ausnahmekatalog der EU-Richtlinie vom Widerrufsrecht
ausgeschlossen werden - etwa verderbliche Ware oder verpackte
Artikel, deren Siegel vom Kunden bereits gebrochen wurde. "Sämtliche
Ausnahmen müssen in der Widerrufsbelehrung klar aufgeführt sein.
Anderenfalls können sie nicht geltend gemacht werden", so Prof.
Hofmann.
eco (www.eco.de) ist mit mehr als 750 Mitgliedsunternehmen der
größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet
der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in
Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte,
formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco
Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger
der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige
Internetthemen voran.
Pressekontakt:
Weitere Informationen:
eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.,
Lichtstr. 43h, 50825 Köln, Tel. 0221 / 70 00 48 - 0,
E-Mail: info@eco.de, Web: www.eco.de
Pressekontakt: Thomas Müller,
Tel. 0221 / 700048-260, E-Mail: Thomas.Mueller@eco.de
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