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EU-Recht: nützliche Tipps für einen sorgenfreien Sommer auf einen Blick

Geschrieben am 06-06-2014

Berlin (ots) - Wen anrufen, wenn das Kind vermisst wird? Welche
Rechte haben Reisende bei Verspätungen von Flug, Bus oder Bahn? Was
tun, wenn der Reiseanbieter pleite ist? Millionen EU-Bürger verreisen
auch in diesem Sommer wieder in Länder innerhalb oder außerhalb der
EU. Mehr als die Hälfte der Deutschen will ihren Urlaub außerhalb der
Landesgrenzen verbringen. Wichtige Tipps für die Urlaubszeit zu
Rechten, Notrufnummern und Anlaufstellen in der EU auf einen Blick:

Ich verreise außerhalb Europas, aber mein Land hat keine Botschaft
und kein Konsulat vor Ort. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe
brauche?

Alle Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind automatisch auch
Unionsbürger und haben Anspruch auf konsularische Unterstützung, wenn
sie sich außerhalb der EU aufhalten (selbst wenn Ihr Heimatland dort
keine Auslandsvertretung hat). Sie können in jedem Konsulat und jeder
Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Sie
beispielsweise verhaftet wurden, einen schweren Unfall hatten oder
wichtige Dokumente verloren haben. Gleiches gilt im Krisenfall: Die
EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürger anderer EU-Staaten im
Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren. Die
Auslandsvertretungen aller EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier:
Website der Kommission zum konsularischen Schutz.
http://ec.europa.eu/consularprotection

An wen wende ich mich, wenn mein Kind vermisst wird?

Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer (116 000)
eingerichtet, über die vermisste Kinder in allen EU-Mitgliedstaaten
gemeldet werden können. Anrufer werden dort mit einer erfahrenen
Organisation verbunden, die Unterstützung und praktische Hilfe
psychologischer Art oder in Rechts- und Verwaltungsfragen leisten
kann. Mehr: http://www.hotline116000.eu/

Wer kann mir helfen, wenn ich während meines Urlaubs Probleme mit
einer Fluggesellschaft, einer Autovermietung oder einem
Reiseveranstalter habe?

Wenn mein Flug, Zug, Bus oder Schiff Verspätung hat oder die Reise
annulliert wird... Nach den EU-Vorschriften über Passagierrechte muss
die Transportgesellschaft ihre Passagiere entschädigen, wenn ihr Flug
oder ihre Reise mehrere Stunden verspätet ist. Falls die Reise
annulliert wird und eine Übernachtung in einem Hotel, das sich nicht
am Bestimmungsort befindet, notwendig ist, muss die Fluglinie oder
die Bahngesellschaft die Rechnung bezahlen. Passagiere sollten sich
vor Reiseantritt über ihre Rechte informieren:
http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/index.html. Alle
Reiserechte sind auch per App erhältlich:
http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/mobile.html.

Welche besonderen Rechte habe ich als Reisender mit einer
Behinderung?

Die EU-Vorschriften im Bereich der Flug- und Fahrgastrechte
schützen Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter
Mobilität vor Diskriminierung auf Flug- und Bahnreisen und
ermöglichen ihnen den gleichen Zugang zur Mobilität wie allen anderen
Bürgern auch. http://ots.de/JMqtX

Sind Menschen mit Behinderung mit dem Pkw unterwegs und haben in
Ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, haben sie
in ganz Europa Zugang zu den gleichen Einrichtungen. Sie benötigen
nur das Standardmuster für den EU-weit einheitlichen Parkausweis für
Behinderte:
http://ec.europa.eu/justice/discrimination/disabilities/parking-card

Ich habe einen Pauschalurlaub gebucht, aber mein Reiseveranstalter
ist Pleite gegangen. Bekomme ich mein Geld zurück?

Die Richtlinie über Pauschalreisen schützt die europäischen
Verbraucher im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte
Pauschalreisen, die mindestens zwei der folgenden Komponenten
beinhalten: (1) Beförderung, (2) Unterbringung und (3) andere
touristische Dienstleistungen, z. B. Besichtigungstouren (die zu
einem Gesamtpreis verkauft werden). Der Schutz durch die Richtlinie
erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das
Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu
erbringenden Leistungen (z. B. im Falle eines niedrigeren
Hotelstandards) und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines
Reiseveranstalters oder einer Fluglinie. Zur Richtlinien über
Pauschalreisen gelangen Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A31990L0314

Mein Urlaub war so schön, dass ich ein Timesharing in derselben
Ferienanlage kaufen möchte. Was muss ich beachten?

Dank der EU-Regeln haben Anbieter von Teilnutzungsverträgen Kunden
rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung detaillierte Auskünfte zu
erteilen, u. a. über den zu zahlenden Preis, das Produkt und den
genauen Zeitraum sowie die genaue Dauer des Aufenthalts, zu dem der
Vertrag den Kunden berechtigt. Diese Informationen sind, wenn der
Kunde dies wünscht, in seiner Sprache bereitzustellen. Die
Vorschriften stellen ferner sicher, dass Kunden innerhalb einer
Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen von einem Vertrag zurücktreten
und Gewerbetreibende in diesem Zeitraum keinerlei Anzahlung oder
Kaution von ihnen verlangen dürfen. Vor Vertragsschluss hat der
Anbieter den Kunden ausdrücklich auf das bestehende Widerrufsrecht,
die Widerrufsfrist sowie auf das während dieses Zeitraums geltende
Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen. Mehr Informationen zu den
EU-Regeln erhalten Sie hier:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-528_de.htm?locale=de

Überhöhte Telefongebühren sprengen meine Urlaubskasse. Wie kann
ich meine Telefonkosten senken, wenn ich auf Reisen bin?

Pünktlich zum Sommer werden die Mobilfunkgebühren in der EU weiter
sinken - vor allem beim Daten-Roaming: von 45 Cent pro MB auf 20
Cent pro MB (berechnet pro genutztem Kilobyte). Mobilfunkanbieter
dürfen zudem ab dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit anbieten, vor einer
Auslandsreise einen separaten Roaming-Vertrag abzuschließen und
gegebenenfalls einen Provider von mobilen Roaming-Dienstleistungen
vor Ort im Reiseland zu wählen. Außerdem arbeitet die EU gerade an
neuen Vorschriften, um die Roaming-Gebühren Bis Weihnachten gänzlich
abzuschaffen!

Art der mobilen Preisobergrenzen 2013 Preisobergrenzen 2014
Tätigkeit in der EU
Anrufen 24 Cent pro Minute 19 Cent pro Minute
Angerufen werden 7 Cent pro Minute 5 Cent pro Minute
SMS schicken Max. 8 Cent Max. 6 Cent
Herunterladen von
Daten/Browsen im Netz 45 Cent pro MB 20 Cent pro MB

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier (Katze, Hund oder
Frettchen) in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?

Wenn Haustiere innerhalb der EU mit auf Reisen gehen, sind
folgende Regeln zu beachten: Hunde, Katzen oder Frettchen müssen
gegen Tollwut geimpft sein und die entsprechende Information in den
Heimtierausweis eingetragen sein. Bei Reisen nach Irland, Finnland,
Malta oder ins Vereinigte Königreich muss das Haustier zusätzlich
gegen Parasiten behandelt sein. Ist das Haustier weniger als drei
Monate alt ist, oder wenn das Haustier weder Hund, noch Katze oder
Frettchen ist, können länderspezifische Regeln zum Tragen kommen.
Mehr Informationen zu diesem Thema:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm Alle
Vorgaben der EU-Länder finden Sie hier http://ots.de/HL4bh

Wenn EU-Bürger mit ihrem Haustier von einem Land außerhalb der EU
zurück nach Hause reisen, müssen sie wiederum den Heimtierausweis
ihres Tieres vorlegen. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass neben
der Tollwutimpfung weitere Tests nachgewiesen werden müssen.

Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?

Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist
die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten verboten. Aus Grönland,
Island oder den Färöer Inseln dürfen bis zu 10 kg von bestimmten
tierischen Erzeugnissen, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und
aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder
Spezialtiernahrung mitgebracht werden. Diese Erzeugnisse müssen
jedoch in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen
nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt
werden müssen. Für Einfuhren von Fisch von den Färöern oder aus
Island gelten keine Mengenbeschränkungen. Aus Grönland dürfen
höchstens 20 kg Fisch und bestimmte Schalentiere eingeführt werden.
Für andere tierische Erzeugnisse, z. B. Honig, gilt ebenfalls das
2-Kilo-Limit.

Für tierische Erzeugnisse, die zwischen Ländern innerhalb der EU
transportiert werden, gelten diese Vorschriften nicht. Auch für
Einfuhren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der
Schweiz sind sie nicht anwendbar. Zusätzliche Informationen gibt es
auf der Europa-Website "Reisen":
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/index_de.htm
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
http://ots.de/nMNkM

Wenn ich bei Einkäufen im Urlaub im Ausland Probleme hatte, an wen
kann ich mich wenden, wenn ich wieder zuhause bin?

Bei allen Verbraucherrechtsfragen erhalten EU-Bürger kostenlose
Unterstützung vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Für die
Weltmeisterschaft in Brasilien hat die EVZ einen Leitfaden erstellt:
http://ots.de/4M6pz In Deutschland befindet sich das EVZ in Kiel:
http://www.eu-verbraucher.de/de/startseite/

Ich habe im Urlaub neue Schuhe gekauft - aber schon nach einer
Woche waren sie kaputt. Wie bekomme ich mein Geld zurück? Was sind
die Vorschriften?

Unabhängig davon, wo man in der EU einkauft: EU-weit gelten
grundlegende Verbraucherrechte. 2-Jahres-Garantie: In diesem Zeitraum
muss der Verkäufer mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz
liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne
erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, besteht Anspruch auf
eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien
können die Mindestgarantie von 2 Jahren nicht ersetzen, sondern nur
ergänzen. Die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder
Dienstleistungen, die in einer Verkaufsstelle in der EU erworben
wurden. Garantien sind EU-weit gesetzlich geregelt. Eine
EU-Richtlinie legt das Mindestschutzniveau von Käufern fest. Die
Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung der EU-Anforderungen in nationales
Recht verpflichtet, können aber auch ein höheres Schutzniveau
gewährleisten. Mehr Informationen zu den Verbraucherrechten:
http://ots.de/ph9os Informationen zur 2-Jahres-Garantie:
http://ots.de/R88mS

Mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen können
EU-Bürger ihr Geld in drei einfachen Schritten zurückfordern, wenn
sie im Ausland ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben. Dieses
Verfahren gilt in allen EU-Ländern außer Dänemark. Es bietet eine
zügige, kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren
für kommerzielle Transaktionen und gilt zurzeit für
Verbrauchergeschäfte von bis zu 2000 EUR. Dazu muss lediglich ein
Standardformular beim zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier: http://ots.de/khocg
und zum Standardformular gelangen Sie hier:
https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-177-en.do

Außerdem treten am 13. Juni 2014 neue
EU-Verbraucherrechtsbestimmungen in Kraft, die gewährleisten, dass
alle EU-Bürger ein 14-tägiges Widerrufsrecht erhalten für Waren, die
sie im Internet, per Post oder per Telefon gekauft haben. Mehr dazu:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1144_de.htm.

Was mache ich, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

EU-Bürger, die auf einer Reise in ein EU-Land, nach Island,
Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz krank werden oder sich
verletzen, haben Anspruch auf eine Notfallbehandlung. Dafür muss die
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgelegt werden. Sie
garantiert den Zugang zu einer Behandlung unter den gleichen
Bedingungen und zu den gleichen Kosten, wie sie für die Menschen
gelten, die im betreffenden Land versichert sind. Die nationalen
Versicherungsträger stellen die EKVK kostenlos aus.

Mehr Informationen zur Notfallbehandlung: http://ots.de/jD5Nu

Mehr Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Notruf-Telefonnummern, einer Liste der abgedeckten Behandlungen und
Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung
beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann gibt es
auf einen Blick mit der kostenlosen Smartphone-Applikation.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
Die App steht in 24 Sprachen zur Verfügung. Sie ersetzt nicht die
EKVK.

Wer an einer chronischen Erkrankung leidet und auf Reisen
Arzneimittel benötigt, kann sich vor der Abreise von seinem Arzt eine
Auslandsverschreibung ausstellen lassen.

Zahlen und Fakten zu deutschen Reisenden im EU-Vergleich finden
Sie hier:
http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_392_fact_de_de.pdf



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin
Tel.: 030-22802250

www.eu-kommission.de
http://www.facebook.com/eu.kommission


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