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TÜV Rheinland: Rauchwarnmelder retten Leben / Die Geräte warnen bei starker Rauchentwicklung / 13. Juni Tag des Brandmelders

Geschrieben am 12-06-2014

Köln (ots) - Es ist ein schriller Ton, der vom Brandmelder oder
Rauchwarnmelder ausgeht. Aber er rettet Leben. In allen Bundesländern
bis auf Sachsen und Berlin gilt für Neubauten die
Rauchwarnmelderpflicht. Für alle anderen Gebäude existieren
unterschiedliche Übergangsfristen zur eigenen Nachrüstung. Jedes Jahr
findet am 13. Juni der Tag des Brandmelders statt. Diesmal stehen
Haus- und Wohnungseigentümer im Mittelpunkt, die in ihrer Immobilie
wohnen. Denn nicht allen ist die Rauchwarnmelderpflicht bekannt.
"Zudem geht es darum zu informieren, in welche Räume ein Melder
gehört, worauf bei der Installation zu achten ist und wie er gewartet
wird", sagt Michael Jörn, Sachverständiger für baulichen Brandschutz
von TÜV Rheinland.

Der beste Platz ist die Mitte der Zimmerdecke

Gilt die Pflicht, gehört in jedes Zimmer, in dem man schlafen
kann, Kinderzimmer und jeden Flur, durch den Rettungswege führen, ein
Melder. "Im Schlaf riecht man die Rauchgase nicht. Drei bis fünf
Atemzüge der giftigen Verbrennungsgase führen bereits dazu, dass das
Herz nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt wird", erklärt der
TÜV Rheinland-Experte. Die Folge: eine Rauchgasvergiftung. Deshalb
empfiehlt Michael Jörn, in jedem vorgeschriebenen Zimmer einen
Rauchwarnmelder zu installieren. Das Gerät wird am besten in der
Mitte der Zimmerdecke mit Schrauben montiert. In Küche und Bad ist
eine Installation nicht sinnvoll, denn das Gerät reagiert auch auf
Wasserdampf. Einmal ausgelöst geht der schrille Ton erst aus, wenn
die Batterie entnommen oder das Gerät zerstört wird.

Akku hält bis zu zehn Jahre

Im Baumarkt sind verlässliche Modelle mit einem GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit und einem CE-Zeichen ab 15 Euro erhältlich. Die
Akkulaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Lässt die Batterie nach, gibt
der Rauchwarnmelder mehrere Tage lang ein kurzes piepsendes
Warnsignal ab. Wer für die Wartung des Geräts verantwortlich ist, ist
ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jedes Jahr
sollte die Funktion des Rauchwarnmelders überprüft werden. Dazu
zählen unter anderem die Kontrolle der Raucheindringungsöffnung und
ein Probealarm.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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