(Registrieren)

Freitag, der 13. für den Kinderwunsch: BKK VBU unterliegt im Streit für Unverheiratete

Geschrieben am 13-06-2014

Berlin (ots) - Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK
VBU) darf sich weiterhin nicht an den Kosten einer
Kinderwunschbehandlung beteiligen, wenn das Paar nicht miteinander
verheiratet ist. Das hat heute das Landesozialgericht
Berlin-Brandenburg entschieden. "Wir werden in Revision gehen",
kündigte Andrea Galle, Vorstand der BKK VBU, im Anschluss an die
Verhandlung an, "Freitag, der 13., hat Unverheirateten mit
Kinderwunsch leider kein Glück gebracht. Wir können das Argument des
Gerichts nicht ganz nachvollziehen, denn diese Entscheidung basiert
auf einer Rechtsauffassung, die mit den wirklichen Lebensrealitäten
in unserer Gesellschaft absolut nichts mehr zu tun hat. Wir werden
weiterhin für unsere Versicherten streiten."

Die BKK VBU hatte dafür geklagt, auch Paaren ohne Trauschein einen
Kostenzuschuss zur Kinderwunschbehandlung bewilligen zu können. Diese
Zusatzleistung war vom zuständigen Bundesversicherungsamt jedoch
abgelehnt worden. Die bundesweit geöffnete BKK VBU hatte die
Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes genutzt, um zusätzliche
Leistungen für ihre Versicherten zu schaffen. Im Mai 2012 beschloss
der Verwaltungsrat, den Zuschuss zur künstlichen Befruchtung von 50
auf 75 Prozent zu erhöhen sowie den Kreis der Anspruchsberechtigten
auszuweiten. Seither können auch Paare, die jünger als 25 Jahre sind,
einen höheren Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten.

Darüber hinaus wollte die BKK VBU ihre Leistungen im Bereich der
künstlichen Befruchtung auch unverheirateten Paaren gewähren, doch
das lehnte das zuständige Bundesversicherungsamt ab. Daraufhin klagte
die BKK VBU. "Wir sind selbst überrascht, welche Dimension die Frage
'Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung für Ehelose' angenommen hat",
erklärt Andrea Galle, "im Grunde ging es heute ja nur um die
Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsregelung".

Die sah das Gericht als nicht gegeben an und wies die Klage ab.
Zur Begründung hieß es, der Gesetzgeber habe den Krankenkassen mit
dem Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit eröffnet,
Angebotserweiterungen, also Mehrleistungen in bestimmten Bereichen zu
schaffen. Dies gelte zwar auch für die künstliche Befruchtung, müsse
jedoch im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen bleiben. Der Gesetzgeber
habe aus sachlichen Gründen die Leistungen zur Kinderwunschbehandlung
ausdrücklich auf Ehepaare beschränkt. Bei der Satzungsregelung der
BKK-VBU handele es sich daher nicht um eine Angebotserweiterung,
sondern um eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises.
Damit habe die BKK VBU, so die Richter, ihre Befugnisse
überschritten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließ
das Landessozialgereicht Berlin-Brandenburg Revision zu.

"Und davon werden wir Gebrauch machen", bekräftigte Andrea Galle,
"denn wenn wir Zusatzleistungen auf den Weg bringen, wollen wir, dass
sie den Versicherten auch nutzen, sich also an den Lebensrealitäten
orientieren." Der Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung sei die
einzige Krankenkassenleistung, bei der ein Trauschein notwendig sei.
"Wir maßen uns nicht an, zu entscheiden, wer gute oder schlechte
Eltern sind, im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass ein Trauschein
für die Entscheidung einer Krankenkasse in keinem Fall maßgeblich
sein kann und darf."



Pressekontakt:
Ellen Zimmermann
Pressesprecherin BKK·VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Tel.: 030 726 12 1315


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

532767

weitere Artikel:
  • Mit Mein Schiff 3 "atemlos durch die Nacht" - Gäste und Hamburger feierten die Taufe des TUI Cruises Neubaus (FOTO) Hamburg (ots) - TUI Cruises hat nicht nur das schönste neue Schiff, sondern auch die wohl schönste Taufpatin: Am 12.Juni verlieh Deutschlands erfolgreichste Künstlerin Helene Fischer der Mein Schiff 3 in der Hamburger HafenCity ganz offiziell ihren Namen. Vor rund 1.700 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie zahlreichen Schaulustigen fand die glanzvolle Taufzeremonie unter dem Motto "Diamant trifft Perle" an der Pier des Hamburg Cruise Center statt. So erwiesen unter anderem Unternehmer Albert Darboven mehr...

  • Huawei und Phoenix TV bringen die Cloud auf den Bildschirm - Eine IKT-Partnerschaft bereitet Phoenix TV auf das ,omnimediale' Zeitalter vor Peking (ots/PRNewswire) - Huawei, ein führender weltweiter Anbieter von Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), und Phoenix TV, ein führender Sender mit weltweiten Geschäftstätigkeiten, haben den Start der dezentralen Cloud-Datenzentrumsplattform ,2&7' von Phoenix TV angekündigt. Diese ist dazu ausgelegt, Sendern zu ermöglichen, ihre weltweiten Vorgänge auf eine fortschrittliche, flexible, cloud-basierte IKT-Plattform mehr...

  • Trauer, Träume, Tränenmeer - Davor fürchten sich deutsche Fußballfans / Die Coke Zero Gegentore-Umfrage zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2014[TM] (FOTO) Berlin (ots) - Gegentore bei einer WM tun immer weh: Es gibt aber Treffer, die sind besonders schmerzhaft, da sie eine bittere Niederlage besiegelt haben. Das Tor des Italieners Fabio Grosso im Halbfinale 2006 ist dafür ein besonders schmerzhaftes Beispiel. Die Coke Zero Gegentore-Umfrage stellt die schmerzhaftesten Gegentore der deutschen WM-Geschichte vor - und nennt Stars, die in Brasilien nach Meinung der Fans unter gar keinen Umständen gegen Deutschland treffen dürfen. Bloß nicht Mario, Cristiano oder Arjen Trefferverbot mehr...

  • Freitag der 13. & Care-Energy Hamburg (ots) - Freitag der 13. gilt im Volksglauben als ein Tag, an dem besonders viele Unglücke passieren. Der Wochentag als Jesu Todestag und die 13 als Unglückszahl (siehe Triskaidekaphobie) stammen aus christlicher Tradition. Die krankhafte Angst vor einem Freitag dem 13. wird Paraskavedekatriaphobie genannt. Dieses Phänomen kann im Einzelfall so weit führen, dass Betroffene Reisen und Termine absagen oder sich an einem Freitag, dem Dreizehnten, nicht aus dem Bett trauen. Für manche stellt die 13 jedoch eine Glückszahl mehr...

  • Schlag gegen Rockerszene in Schleswig-Holstein: Kuttenverbot für Hells Angels Hamburg (ots) - Sperrfrist: 13.06.2014 19:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. In Schleswig-Holstein ist das Tragen der berüchtigten Kutte der Rockergruppe "Hells Angels" ab sofort verboten. Entsprechende Informationen des Radioprogramms NDR Info bestätigte am Freitag das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Die "Kutte" genannte Motorradweste mit den Insignien des Rockerclubs gilt als Machtsymbol und Einschüchterungsinstrument der Rocker - mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht