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Berufsverband deutscher Honorarberater: "Europa braucht ein endgültiges Provisionsverbot - Europäische Wertpapieraufsicht ebnet Weg"

Geschrieben am 18-06-2014

Berlin (ots) -

- Wertpapieraufsicht ESMA strebt strenge Regeln bei Provisionen an
- Vorschlag zur Umsetzung der MiFID II stärkt Anlegerschutz
- BVDH: "Nur vollständiges Provisionsverbot verhindert
Interessenkonflikte in der Beratung"

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and
Markets Association) will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie
nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Dies schlägt sie in ihrem
aktuellen Papier zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche
(MiFID II) vor, die die EU bereits beschlossen hat. Der Berufsverband
deutscher Honorarberater (BVDH) unterstützt die Wertpapieraufseher in
diesem Kurs: "Wir bestärken die ESMA darin, den Weg für ein
endgültiges Provisionsverbot zu ebnen", sagt Karl Matthäus Schmidt,
Vorsitzender des Vorstands des BVDH, in Berlin.

"Die Pläne der ESMA sind sinnvoll, sie stärken die
Verbraucherrechte und helfen Interessenkonflikte in der Beratung zu
Finanzprodukten zu vermeiden", sagt Schmidt. Deshalb werden die
Aufseher derzeit auch von Banken und Sparkassen scharf kritisiert.
"Die provisionsgetriebenen Banken und Sparkassen wollen am
herkömmlichen Geschäftsmodell festhalten. Hier zahlt nicht der
zufriedene Kunde den Berater, wie es eigentlich normal wäre, sondern
der Produktgeber zahlt denjenigen, der möglichst viele seiner
Produkte verkauft - ungeachtet des Bedarfs des Kunden", so Schmidt.

Gravierend sind vor allem die Auswirkungen auf den freien
Vermittlermarkt. Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des
BVDH: "Bisher hat noch keiner so richtig gemerkt, was die Umsetzung
der Finanzmarktrichtlinie für die auf Provisionsbasis tätigen
Vermittler in Deutschland bedeutet. Künftig darf sich nämlich nur
"unabhängiger Berater" nennen, wer keine Provisionen mehr annimmt.
Davon wären nach Angaben von Rauch 40 Prozent des Marktes der freien
Makler und Finanzvertriebe betroffen.

Rauch sieht die Umwälzung in der Branche als unausweichlich: "Das
ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz, der nicht verwässert
werden darf; die europäische Gesetzgebung greift damit der nationalen
Legislative vor und setzt sich massiv für die Umsetzung eines
Provisionsverbots für unabhängige Berater ein."

"Die Finanzaufsicht darf sich nicht von Lobbyisten sowie dem
Aufschrei der Banken und Sparkassen verunsichern und von ihrem Kurs
abbringen lassen", führt Schmidt weiter aus. In den europäischen
Staaten wie Großbritannien und den Niederlanden, in denen bereits
Provisionsverbote gelten, seien die Erfahrungen entgegen
anderslautenden Darstellungen sehr positiv. So habe die Qualität der
Beratung deutlich zugenommen. Das erklärte Ziel der deutschen Politik
sei schließlich, die Honorarberatung zu stärken, führt der
Verbandschef weiter aus.

Die ESMA hat vorgeschlagen, dass Provisionen nicht mehr zur
Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden
dürfen, sondern ausschließlich zur Verbesserung des Service oder der
Beratungsqualität gegenüber dem Kunden. "Damit führt sie konsequent
fort, was mit MiFID I dem Grunde nach bereits angelegt war", so
Schmidt. Die deutsche Finanzindustrie befürchtet, dass damit der
vorherrschenden Provisionsberatung die Geschäftsgrundlage entzogen
wird und die Kostenapparate nicht mehr finanziert werden können.
"Dabei ist die Honorarberatung eindeutig das nachhaltigere
Geschäftsmodell für die Branche", so Schmidt, "denn sie ist ganz klar
im Interesse des Kunden und führt zu einer qualitativ besseren
Beratung."

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Gründungsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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