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Winkelmeier-Becker/Heveling: Verlage können Vergütung für Nutzung von Inhalten im Internet durchsetzen

Geschrieben am 19-06-2014

Berlin (ots) - Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zeigt
Wirkung

Die VG Media hat gegen Google ein Schiedsverfahren beim Deutschen
Patent- und Markenamt (DPMA) auf Zahlung einer angemessenen Vergütung
auf Grundlage des Presseleistungsschutzrechts eingeleitet. Dazu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter für Urheberrecht Ansgar Heveling:

"Die Anrufung des Schiedsgerichts durch die VG Media gegen Google
ist der nächste konsequente Schritt zur Durchsetzung des
Presseleistungsschutzrechts. Sie zeigt, dass das Leistungsschutzrecht
für Presseverleger ein wirksames Instrument zur Rechtsdurchsetzung im
digitalen Raum ist."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir haben das Gesetz seinerzeit
beschlossen, um den Verlagen das Recht einzuräumen, eine Vergütung
für die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte zu erhalten. Dieses Recht
kommt nun zur Anwendung und soll durchgesetzt werden."

Ansgar Heveling: "Es ist zu begrüßen, dass seit dem Inkrafttreten
des Gesetzes am 1. August 2013 die Mehrzahl der Verlage ihr
Leistungsschutzrecht einer Verwertungsgesellschaft übertragen hat.
Denn bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verwertungsgesellschaftspflicht
eingesetzt. Wie sich jetzt zeigt, war die Einführung eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage ein wichtiger und richtiger
Schritt hin zu einer gestaltenden Ordnungspolitik auch im Internet."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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