DER STANDARD-Kommentar: "Terrorismus als Vorwand" von Alexandra Föderl-Schmid
Geschrieben am 19-06-2014 |
Die Bürger haben ein Recht auf ihre eigenen Daten (Ausgabe ET
20.6.2014)
Wien (ots) - Kämpf um deine Daten! Max Schrems gibt diesen
Ratschlag nicht nur allen Internetbenutzern, sondern hat selbst
juristische Schritte gesetzt, die den Menschen ihr Grundrecht auf
ihre Daten wieder zurückgeben. Dass das irische Höchstgericht die
Beschwerde des österreichischen Juristen über die Zusammenarbeit von
Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA an den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) weitergeleitet hat, ist eine positive Entwicklung. Denn der
EuGH hat im April bereits die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Selbst
EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die Weiterleitung von
Schrems' Datenschutzverfahren auf die europäische Ebene als
"positiven Schritt".
Zusammen mit den Enthüllungen von Edward Snowden über die
massenhafte Überwachung der US-Geheimdienste hat Schrems' Verfahren
das Potenzial, über die Zukunft des Datenstroms zwischen den
EU-Staaten und den USA zu entscheiden. Denn damit steht die
sogenannte Safe-Harbour-Erklärung aus dem Jahr 2000 auf dem
Prüfstand. Damit wird die Übermittlung personenbezogener Daten von
EU-Bürgern in die USA erlaubt, ohne dass dort Datenschutzstandards
garantiert werden.
Der irische Gerichtshof stellt zu Recht die Frage, ob die in der
Europäischen Charta der Grundrechte garantierten Rechte mit dem
US-Vorgehen in Einklang stehen. Dies ist mit Blick auf die jüngsten
Enthüllungen von Edward Snowden, der die massenhafte Überwachung von
Bürgern in einem nicht vorstellbaren Ausmaß durch US-Geheimdienste
offenbarte, relevant. Laut Snowden ermöglicht das Programm Prism den
Geheimdiensten weitgehenden Zugriff auch auf Daten von
Internetdiensten wie Facebook. Die in der neuesten Ausgabe des
Spiegel veröffentlichten Dokumente von Snowden zeigen, wie
umfangreich die NSA aus Deutschland spionierte und dass sie hier
Standorte unterhielt. Dies bietet auch Stoff für weitere
Ermittlungen, obwohl die Generalbundesanwaltschaft bisher nur
Schritte wegen der Ausspähung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel
eingeleitet hat. Für die massenhafte Ausspähung von deutschen Bürgern
fehlten bisher Beweise, die nun Snowdens Dokumente liefern können.
Diese juristischen Verfahren bieten die Chance, auch auf
politischer Ebene den Umgang mit Datenschutz zu überdenken und die
Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs zu überprüfen. Trotz des
EuGH-Urteils will Justizminister Wolfgang Brandstetter die
Vorratsdatenspeicherung beibehalten. Er befürchtet einen "Verlust an
Effektivität bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität", gab er als
Begründung vergangenen Sonntag in der ORF-Pressestunde an. Im Vorjahr
gab es 354-mal Zugriffe auf diese Daten - aber kein einziges Mal in
Zusammenhang mit einem terroristischen Verdacht. Dabei war die
Terrorismus-Bekämpfung der Grund, warum die EU-Richtlinie 2006
eingeführt worden war. Die Frage, ob dies den Eingriff in zentrale
Grundrechte rechtfertigt, der Bürger unter einen Generalverdacht
stellt, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof. Die erste
Anhörung fand vergangene Woche statt, ein Urteil wird für den Herbst
erwartet.
Dass sich Geheimdienste über politische Vorgaben hinwegsetzen, ist
bekannt. Es liegt nun an europäischen Gerichten, den Bürgern das
zurückzugeben, was ihnen gehört: ihre persönlichen Daten.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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