Mit Recht in die Ferien / Sieben Tipps für einen entspannten Sommer
Geschrieben am 24-06-2014 |
Berlin (ots) - Der Urlaub ist genehmigt, die Reise gebucht: Einer
erholsamen Zeit steht nichts mehr im Wege - oder doch? Was tun, wenn
der Chef mich kurzfristig zurückruft oder wenn ich wegen ausufernder
Kontrollen den Flieger verpasse? SmartLaw, Spezialist für
Rechtsdokumente im Internet, gibt Tipps für einen entspannten Start
in den Urlaub.
Ich habe mein Flugzeug verpasst, weil am Flughafen alles zu lange
gedauert hat. Kann ich einen Ersatzflug verlangen?
Fluggesellschaften fordern ihre Passagiere in der Regel auf,
mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Wer seinen
Flug wegen langer Schlangen am Check-in oder bei der
Sicherheitskontrolle trotzdem verpasst, kann daraus allerdings nur
bedingt Ansprüche ableiten.
Liegt die Schuld beim Flughafen oder bei den Sicherheitsbehörden,
können Fluggäste theoretisch eine kostenlose Umbuchung oder
Schadenersatz fordern. Das gilt beispielsweise bei einem technischen
Defekt oder wenn zu wenig Personal vor Ort war. Die Schuld des
Flughafens müssen sie aber erst beweisen.
Praktisch heißt das: Lieber eine weitere halbe Stunde früher
kommen, alle Kontrollen durchlaufen und die Wartezeit mit Lesen oder
Spielen überbrücken. Das erspart eine Menge Ärger.
Mein Gepäck wurde während des Flugs beschädigt. Bekomme ich
Ersatz?
Grundsätzlich ja. Dazu sollten Fluggäste den Schaden zunächst
direkt am Flughafen melden und zusätzlich innerhalb von sieben Tagen
schriftlich reklamieren. Die Fluglinie haftet möglicherweise aber
nicht, wenn das Gepäckstück für den Transport nachweislich ungeeignet
war. So darf sich beispielsweise niemand beklagen, der eine Gitarre
im Stoffbeutel befördern lässt.
Ich habe eine Reise gebucht. Kurz vor Beginn ändert der Anbieter
die Abfahrtzeit. Was nun?
Reiseanbieter müssen ihren Kunden eine Ersatzreise anbieten oder
das Geld komplett zurückerstatten, wenn die Änderungen gravierend
sind. Soll die Reise beispielsweise eine Woche später beginnen, ist
das gravierend. Verschiebt sich der Beginn dagegen nur um ein paar
Stunden, gilt das meist als zumutbar.
Mein Chef will mir den Urlaub kurzfristig streichen. Darf er das?
Hat der Chef den Urlaub einmal schriftlich zugesagt, kann er ihn
nicht einfach wieder aufheben. Das geht nur, wenn der Mitarbeiter
zustimmt - oder wenn ein Notfall eintritt. Beispielsweise, wenn die
Urlaubsvertretung erkrankt und die gesamte Produktion gefährdet ist.
Falls dem Mitarbeiter für den geplanten Urlaub bereits Kosten
entstanden sind, muss ihm das Unternehmen diese erstatten. Also
beispielsweise die Stornogebühren für ein Hotel.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Häufig äußern Vorgesetzte diesen Wunsch. Mitarbeiter können ihn
höflich ausschlagen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu
müssen. Auch ein Diensthandy dürfen Mitarbeiter zu Hause lassen.
Übrigens: Wo sich ein Mitarbeiter im Urlaub aufhält, geht den Chef
nichts an.
Was tun, wenn mich mein Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen
will?
Das geht nur im Notfall. Der Vorgesetzte muss dann aber auch die
Kosten für Storno, Rückreise und Hotel bezahlen - nicht nur für den
Mitarbeiter, sondern auch für den Ehepartner und die Kinder.
Was, wenn ich im Urlaub krank werde?
Auch wer im Urlaub erkrankt, muss seinem Arbeitgeber ein
ärztliches Attest vorlegen. Die Tage, an denen ein Mitarbeiter
während des Urlaubs krankgeschrieben ist, müssen dann als Urlaubstage
gutgeschrieben werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Mitarbeiter
den Urlaub nach seiner Genesung einfach fortsetzen kann. Vielmehr
muss er die freien Tage wie gewohnt beantragen.
Über SmartLaw
SmartLaw ist Experte für individuelle, rechtssichere Verträge und
Rechtsdokumente im Internet. Der Online-Dienstleister wurde im Jahr
2012 gegründet und ist seit 2014 Teil des Geschäftsbereichs Business
of Law der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Zum Portfolio gehören
unter anderem Arbeitsverträge, Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und Mietverträge. Die Dienstleistung von SmartLaw
füllt die Lücke zwischen Mustervertrag und der Fachberatung von
Anwälten. Sie ist mit dem Trusted-Shops-Siegel ausgezeichnet und im
Datenschutz TÜV-zertifiziert. SmartLaw hat 45 Mitarbeiter an den
Standorten Berlin, Köln, Mannheim und Münster. Weitere Informationen
unter www.smartlaw.de
Pressekontakt:
Christina Graf, Ketchum Pleon GmbH
Telefon: +49 30 726 139 968
Mail: christina.graf@ketchumpleon.com
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